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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Benji87
09.10.2007, 08:00 Uhr

Anordnung zur Nachschulung

Hallo zusammen

ich habe eine Anordnung zur Nachschulung bekommen und wollte mich erkundigen was passiert wenn ich die Teilnahmebescheinigung zu spät vorlege. Wie lange ist mein Führerschein dann weg und wieviel kostet es wenn ich ihn wieder bekomme. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.10.2007, 08:54 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

die karte bekommst du erst wieder, wenn du die teinahmebescheinigung vorlegst. nach 2 jahren ist allerdings dann eine neue prüfung fällig.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.10.2007, 11:15 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

Benji, ich würde an Deiner Stelle alles daran setzen, die Nachschulung fristgerecht zu absolvieren.
Wenn Du das nicht tust, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Um den Unterschied deutlich zu machen: Wir reden hier nicht von einem Fahrverbot, sondern tatsächlich vom Entzug Deiner Fahrerlaubnis; Deine Plastikkarte wird dann geschreddert.

Frühstens nach drei Monaten (und natürlich nach Absolvieren des Aufbauseminars) kannst Du dann eine neue Fahrerlaubnis (kostenpflichtig) beantragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.10.2007, 11:51 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

Wenn es Terminprobleme gibt, kann man aber auch mal ganz unverbindlich und unbürokratisch bei der Führerscheinstelle anrufen und um Fristverlängerung bitten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Benji87
09.10.2007, 14:05 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

Erstmal vielen dank für eure Antworten.
Kann mir aber jetzt noch jemand sagen wieviel das kostet wenn ich meinen Bescheid nach dem Termin der Nachschulung abgebe und meinen Führerschein dann wieder abholen muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
09.10.2007, 20:08 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

"Frühstens nach drei Monaten (und natürlich nach Absolvieren des Aufbauseminars) kannst Du dann eine neue Fahrerlaubnis (kostenpflichtig) beantragen."

Muss man dann nochmal in die Fahrschule und Prüfung machen oder kriegt man die einfach so auf Antrag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.10.2007, 02:09 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

» Kann mir aber jetzt noch jemand sagen wieviel das kostet wenn ich meinen Bescheid nach dem Termin der Nachschulung abgebe und meinen Führerschein dann wieder abholen muss. «

Ich sage es nochmal: Wenn Du das Aufbausemainr nicht fristgerecht absolvierst, kannst Du Deinem Schein nicht einfach wieder abholen. Deine Fahrerlaubnis wird entzogen und wird vernichtet.
Nach Ablauf der Sperrfrist kannst Dir auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. In der Regel wird eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt.

Die Neuerteilung erfolgt erst nach absolviertem Aufbauseminar.
Die Prüfungen müssen nur wiederholt werden, wenn zwischen Entzug und Antrag auf Neuerteilung mehr als 2 Jahre liegen.
Die Probezeit ruht während der Sperrfrist.

mfG
Durban
(bei dem heute eingebrochen wurde :(( )
Dann wird eine Sperrfrist verhängt. Wenn diese abläuft, kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.10.2007, 02:10 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

huch, wo kommen denn die letzten zwei Zeilen da her? --> Einfach wegdenken!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
10.10.2007, 04:55 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

(bei dem heute eingebrochen wurde :(( )

@ Durban, ich hoffe, Du hast nicht allzuviel einbüßen müssen. Was der Schaden sehr groß?

Viele Grüße
Ute

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.10.2007, 14:03 Uhr

zu: Anordnung zur Nachschulung

Danke der Nachfrage, es sind merküwrigerweise nur ein paar Kleinigkeiten weg.
Aber ich fand die Wohnung vollkommen verwüstet vor, als hätte eine Bombe eingeschlagen. Schubladen ausgekippt, Schränke durchwühlt, Tür aufgebrochen.
Es ist einfach ein blödes Gefühl.

Na ja, jetzt geht es ans Aufräumen.

Tatzeit war übrigens zwischen 13 und 16 Uhr- ganz schön dreist, wie ich finde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Überholen

In keinem Fall

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz