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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mario125ccm
19.09.2007, 21:32 Uhr

ich hab ein problem!!!!

also....
ich wurde letzten dienstag(11,09,07)von der polizei mit einem abgefahrenen hinterreifen erwischt!mit was muss ich rechnen???
in 2 wochen ist meine probezeit abgelaufen wird sie verlängert und muss ich an einer nachschulung teilnehmen???

mfg mario
ah und vielen dank im voraus!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
19.09.2007, 22:15 Uhr

zu: ich hab ein problem!!!!

*ironie an*

dir wird dein führerschein für mind. 1 monat entzogen und du musst ein aufbauseminar machen, dazu gibts dicke punkte in flensburg, dein reifen wird noch konfisziert und du musst einen komplett neuen satz kaufen!!! alles klar? achja probezeitverlängerung kommt natürlich noch hinzu und ne saftige geldstrafe!

*ironie aus*

also wegen einem abgefahrenen reifen sollte es nicht mehr als ein verwarnungsgeld geben! du hast ja "noch" keinen damit gefährdet! du solltest den möglichst schnell gegen einen neuen tauschen (denke dran, pro achse müssen die reifen gleich sein, also wirst du wohl zwei neue benötigen) und dich nicht nochmal damit erwischen lassen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.09.2007, 22:54 Uhr

zu: ich hab ein problem!!!!

Ich muß Mishka leider widersprechen. Das Fahren mit abgefahrenen Reifer kostet für Fahrer und Halter jeweils 50 Euro zzgl. Gebühren und bringt 3 Punkte.

Das Fahren mit abgefahrenen Reifen ist ein B- Verstoß, es sind also keine Folgen bezüglich der Probezeit zu erwarten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
19.09.2007, 23:57 Uhr

zu: ich hab ein problem!!!!

hab mal nachgegoogelt, hast recht! für halter 75 euro und drei punkte und für den fahrer 50 euro und 1 punkt...krass!

quelle: http://www.fahrprofi.de/main/index2.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.09.2007, 00:22 Uhr

zu: ich hab ein problem!!!!

Also, mein Bußgeldkatalog (Stand 01.05.2006) sagt folgendes:

Fahrer:
- Bußgeld 50 Euro
- 3 Punkte im VZR
- B- Verstoß

Halter:
- Bußgeld 75 Euro
- 3 Punkte im VZR
- B- Verstoß

Im Bezug auf das Bußgeld für den Halter hatte ich mich im ersten Post verlesen. Dasselbe sagt auch der BKat vom VP, der ist etwas aktueller als meiner.
Da gerade im Bereich der Verstöße gegen die StVZO einiges verschärft wurde, gehe ich davon aus, daß die Kollegen von fahrprofi.de (kannte ich noch gar nicht) nicht auf dem neusten Stand sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
20.09.2007, 10:12 Uhr

zu: ich hab ein problem!!!!

ja das kann gut sein, ich hab zwar nach nem datum gesucht, wann die seite aktualisiert wurde aber nix gefunden. also habense die punkte hochgesetzt...iss auch heftig! also lieber regelmäßig mal nach dem profil schauen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mario125ccm
20.09.2007, 13:31 Uhr

mario125´ccm vielen dank

Vielen dank leute für die auskunft!
ich hoffe nur das ,dass stimmt!
seit ihr euch sicher das es keine probezeitverlängerung gibt?
und keine nachschulung?
mfg mario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen