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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ocram
14.09.2007, 17:24 Uhr

Nach Aufbauseminar 24kmh ausserorts zuviel

Hallo
Habe vor einem Jahr in kurzer Zeit 7 Punkte gesammelt( Probezeit). Habe daraufhin ein Aufbau seminar besucht und 4 Jahre Probezeit bekommen. Habe somit 7 Punkte. Jetzt wurde ich wieder geblitzt mit 24kmh zuviel ausserorts. Was droht mir jetzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.09.2007, 18:04 Uhr

zu: Nach Aufbauseminar 24kmh ausserorts zuviel

neben dem normalen bussgeld/punkte ein freundliches schreiben an einem freiwilligen beratungsgespräch teilzunehmen.
wenn du es nicht machst, ist es auch egal.
nach der frist für dieses gespräch führt jeder weitere a-verstoss zum verlust des führerscheins.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
14.09.2007, 18:14 Uhr

zu: Nach Aufbauseminar 24kmh ausserorts zuviel

Mit dem Gespräch kannst du 2 Punkte im VZR abbauen,diese Chance bekommst du so schnell nicht wieder.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ocram
14.09.2007, 19:18 Uhr

zu: Nach Aufbauseminar 24kmh ausserorts zuviel

was würde das denn kosten für mich? und behalte ich da meine probezeit von den 4 jahren oder werden das dann 6 jahre?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
14.09.2007, 19:23 Uhr

zu: Nach Aufbauseminar 24kmh ausserorts zuviel

Die Probezeit kann sich nur verdoppeln, nicht verdreifachen!
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.09.2007, 22:37 Uhr

zu: Nach Aufbauseminar 24kmh ausserorts zuviel

>> Mit dem Gespräch kannst du 2 Punkte im VZR abbauen,diese Chance bekommst du so schnell nicht wieder. <<

alle 5 jahre kannst du an einem freiwilligen punkteabbauseminar teilnehmen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren