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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Theo112
12.08.2007, 14:46 Uhr

Geblitzt in anderer Stadt

Hallo...

Ich hab da mal ne frage und zwar...

ich wurde am 8.6.07 in Düsseldorf auf der autobahn geblitzt. Erlaubt waren 100 , ich hatte mit abzug der toleranz 127 km/h drauf. Außerdem fuhr ich mit nem firmenwagen.

Da ich bein der Firma aber nicht mehr arbeite, hat die firma wohl mich als fahrer angegeben. der anhörungsbogen kam, da das foto aber gestochen scharf war, und ich nach etlichen erkundigen nicht drum herum komme, habe ich die tat zugegeben. (schreiben kam am 29.07). jetzt( 11.08.07) kam dann der bußgeld bescheid, 50€, 3 punkte + verwaltungskosten von 22,50.

ICH BIN NOCH BIS ZUM 3.9.07 inner PROBEZEIT

Jetzt zu meinen fragen:

1. Wird die nachschulung die mich erwartet nicht von der zuständigen behörde(Düsseldorf) angeordnet, weil in dem bußgeldschreiben nix davon stand, nur 72,50 + 3 Punkte in Flensburg?

2. weil es in einer anderen stadt war, kann ich glück haben, das ich von meiner zuständigen behörde(Hamm) vielleicht nie was höre???

3. weil meine probzeit ja am 8.9.07 endet, und flensburg davon erst später bescheid kriegt, kann ich glück haben, das die dann sagen, er is jetzt außer probezeit raus, komm, keine nachschulung???

Würde mich über helfende antworten sehr freuen

MFG Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
13.08.2007, 07:54 Uhr

zu: Geblitzt in anderer Stadt

Das Aufbauseminar wird frühestens angeordnet wenn die Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen und alle Fristen für einen Einspruch abgelaufen sind. Es kann allerdings auch ein Jahr dauern bis das Seminar angeordnet wird. Bei mir waren es ca. 5 Monate zwischen dem Bußgeldbescheid und der Anordnung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen halten

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen