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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Heinz86
04.08.2007, 23:01 Uhr
Aufbauseminar erledigt dann Unfall
Hallo!
Während meiner Probezeit habe ich die Vorfahrt missachtet, so dass es zum Unfall kam. Hierfür bekam ich ein saftiges Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, so dass ich also auch an einem Aufbauseminar teilnehmen musste. Dies tat ich dann auch, durfte also weiterfahren. Die Probezeit hat sich ja nun auch auf vier Jahre verlängert.
So, nun kamm es jedoch noch einmal zum Unfall, wieder ging es um das Missachten der Vorfahrtregelung. Es gab also wieder Punkte. Beim zweiten Unfall, also nachdem ich bereits das Aufbauseminar besucht hatte, wird einem ja empfohlen, an einer MPU teilzunehmen, Pflicht ist es jedoch nicht; so sagte mir es zumindestens meine Fahrschule. Also kann ich ja ruhigen Gewissens ordentlich weiterfahren.
Jetzt hat mich allerdings vorgestern ein Polizist angehalten und wollte meinen Führerschein sehen. Diesen hatte ich allerdings nicht dabei, so dass ich ein Verwangeld aufgebrummt bekommen habe in Höhe von 10 €.
Meine Frage: Kann mir jetzt etwas passieren, da ich ja nun nach dem Aufbauseminar schon einen Unfall hatte, nachdem mir ja nichts passiert ist rein Führerscheintechnisch, und jetzt auch noch das Verwangeld wegen des nicht Mitführen meines Führerscheines? Das Verwarngeld habe ich ja bezahlt, aber muss ich jetzt wieder damit rechnen, dass ich den Führerschein eventuell sogar abgeben muss oder an einer MPU teilnehmen muss?
Vielleicht kann mir ja jemand genauer sagen, was passiert, wenn man schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, danach noch einen Unfall und eben die Sache mit dem vergessenen Führerschein hatte.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Heinz86

 Heinz86
04.08.2007, 23:58 Uhr
zu: Aufbauseminar erledigt dann Unfall
Alles klar, danke Nina für die schnelle Antwort!
 Heinz86
05.08.2007, 00:20 Uhr
zu: Aufbauseminar erledigt dann Unfall
Hat noch jemand eine ergänzende zweite Meinung? Obwohl, der Beitrag von Nina war ja super fix und auch ausührlich :-)!
Danke schon mal!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird
Nötigenfalls herunterschalten
Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport
Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle
Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
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