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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern denise882
01.08.2007, 14:45 Uhr

Ummeldefrist von einem Pkw

Hallo,
also meine Frage wäre, wie lang ich Zeit habe mein Auto bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt(NRW,Siegburg) umzumelden.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2007, 15:03 Uhr

zu: Ummeldefrist von einem Pkw

Grundsätzlich sollte das unverzüglich geschehen. (Halterwechsel oder Wohnortwechsel)

Wenn Du nur vorübergehend den Standort des Kraftfahrzeugs verlegst (z.B wegen einem Praktikum), braucht es nur umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate dauern wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen