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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simonj.
16.07.2007, 14:28 Uhr

Probezeit und 24 drüber-Bescheid erst fast 3 Monate später

Hallo,

habe eine dringende Frage und brauche möglichst schnell eine Auskunft von euch!

Zur Situation:

Ich bin während meiner Zivi Zeit mit einem Dienstwagen bei 24 km/h (-Toleranz) über der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt worden.Das zuständige Amt hat meine Daten aus dem Fahrtenbuch meiner Dienststelle. Die ,, Tatzeit´´ ist der 19.04.07. Ich habe nun am 08.07.07 erst den Bescheid vom Landrat bekommen Angaben zur Sache zu machen.

Der Zeitraum dazwischen beträgt also 2 Monate und 21 Tage.

Ich soll den Fragebogen innerhalb einer Woche zurücksenden. Wenn ich nun angebe das ich mich auf dem Foto nicht erkenne, was zutrifft, und dazu schreibe das der Wagen von mehreren Mitarbeitern genutzt wird, habe ich dann Chance auf die 3 Monatige Verjährungsfrist aufgrund der Bearbeitungsdauer? Wollte den Bogen ausgefüllt schon direkt losschicken bis ich auf das Forum gestoßen bin.

Was soll ich tun? Help me!!

Danke im vorraus,

Simon

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16.07.2007, 15:13 Uhr

zu: Probezeit und 24 drüber-Bescheid erst fast 3 Monate später

Hallo, willkommen im Forum.

» habe ich dann Chance auf die 3 Monatige Verjährungsfrist aufgrund der Bearbeitungsdauer? «

Nein, da die Verjährungsfrist durch die Anordnung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen unterbrochen wird und die Frist von vorne beginnt.

Durch die Verjährung wirst Du in diesem Fall das Bußgeld nicht umgehen können, da Du als Fahrer bereits ermittelt bist.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten

Kreuzung zügig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen