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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
21.05.2007, 04:01 Uhr

Unfall, noch in Probezeit

Hallo, hatte am Freitag einen Autounfall. War außerorts an einer Kreuzung mit Vorfahrt achten, habe abgebremst, war im 1. Gang habe geschaut und durch die tiefstehende Sonne niemanden gesehen, losgefahren und schon was passiert. Dem anderen ist Gott sei Dank nichts passiert nur die beiden Autos sind totalschaden. Polizei war natürlich da und hat den Unfall aufgenommen. Der andere Autofahrer macht keine Anzeige wegen Personenschaden aber ich krieg ne Anzeige wegen Ordnungswiedrigkeit meinte der Polizist. Er wusste aber auch nicht so genau was auf mich zukommt, da ich noch in der Probezeit bin. Habe mir sonst noch nie was zu Schulden kommen lassen. Muss ich mit Aufbauseminar oder Führerscheinentzug rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.05.2007, 09:29 Uhr

zu: Unfall, noch in Probezeit

Eine gute und eine schlechte Nachricht.

Zuerst die gute: Deine Fahrerlaubnis ist unmittelbar nicht in Gefahr.

Die Schlechte: Due hast einen Verkehrsunfall in Folge einer Vorfahrtsverletzung verschuldet. Das ist ein A- Verstoß und zieht 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg nach sich. Ferner wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert; ein Aufbauseminr wird angeordnet werden.

Beim dritten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist