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Bußgeld, Punkte, Probezeit
xruffy
02.05.2007, 19:14 Uhr
Durchgezogene Linie überfahren
hi,
ich habe heute eine durchgezogene linie überfahren (wollte wenden...), habe allerdings niemanden gefärdet.
der polizist meinte zu mir es sei ein B-Verstoss. Ich bin allerdings noch in der probezeit : /
Ich habe keine quittung bekommen etc., mir wurde gesagt das ich allerdings post bekommen würde...
wie siehts aus? was erwartet mich?
danke im vorraus
Georg_g
02.05.2007, 19:22 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Das dürfte 30 Euro kosten und ist somit weder ein A- noch ein B-Verstoß.
xruffy
02.05.2007, 19:25 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Er meinte nur von wegen: Herr ****, dass ist ein B-Verstoß und sie könnten eventuell mit einem Aufbausiminar rechnen.
Georg_g
02.05.2007, 19:28 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
"B" steht in diesem Fall für "belanglos" ;-)
Polizisten haben häufig wenig bis gar keine Ahnung zu den Bestimmungen der Probezeit. Das müssen sie aber auch nicht, da die Anordnungen zu einem Aufbauseminar nicht von der Polizei getroffen werden.
Außer einem Verwarnungsgeldbescheid wird da also nichts weiter kommen.
xruffy
02.05.2007, 19:35 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
was mich ja auch verwundert hat, er hat mir gesagt ich werde post bekommen, hätte ich nicht auch vor ort eine bescheinigung bekommen müssen?
xruffy
02.05.2007, 20:20 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Aber ich mein ist das üblich das ich nichts ausgehändigt bekomme? wisch etc? er hat mir aber auch nicht angeboten geld vor ort zu bezahlen...
durbanZA
02.05.2007, 22:35 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, Verwarngelder vor Ort zu bezahlen, in anderen nicht, in einigen kjommt ein Verwarngeldangebot per Post, in anderen gleich der BGB, warte einfach mal ab.
Im schlimmsten Fall wäre es tatsächlich ein B- Verstoß (dazu müsste aber schon was besonderes vorliegen), aber selbst dann hätte der Verstoß direkt keine PZ- Auswirkungen.
xruffy
02.05.2007, 22:41 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Hauptsache es hat keine Auswirkung auf meine Probezeit, und ich muss sagen Angst gemacht hat er mir...
steffi (39)
03.05.2007, 11:28 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
»Im schlimmsten Fall wäre es tatsächlich ein B- Verstoß, <...> aber selbst dann hätte der Verstoß direkt keine PZ- Auswirkungen. «
Es sei denn, es wäre bereits der zweite, richtig?
Und dann wäre die Aussage des Polizisten "Sie können evtl. mit einem Aufbauseminar rechnen" ja nicht völlig falsch.
steffi (39)
xruffy
03.05.2007, 18:33 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Ich hab ja Gott sei dank keine, kann der Polizist das denn nicht sehen, ob ich schon B-Verstöße habe?
Der Bußgeldkatalog sagt ja: 30 EURO, allerdings kann ich da nichts von A/B-Verstoß lesen...
Naja er meint ich würde ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen in 1-2 Wochen... ich schreib dann nochmal rein was ich dann aufgebrummt bekomme...
xruffy
03.05.2007, 21:09 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Also ich hab mich heute mal umgehört, in NRW bekommt man ja eigentlich einen Wisch ausgehändigt. Aber er hat mir nichtmal angeboten, die Strafe vor Ort zu bezahlen. Er hat mir nur gesagt, in 1- 1 1/2 Wochen werden sie Post bekommen, und ist dann abgedackelt. Ist es sogar möglich, das er mich laufen lassen hat?
durbanZA
03.05.2007, 21:12 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
» Es sei denn, es wäre bereits der zweite, richtig? «
so ist es :)
» Ist es sogar möglich, das er mich laufen lassen hat? «
Wäre etwas merkwürdig. Ich denke mal, daß Dir in den nächsten Tagen ein Verwarnungsgeldangebot ins Haus flattert.
xruffy
25.05.2007, 20:23 Uhr
zu: Durchgezogene Linie überfahren
Mhhh... ist jetzt schon 3 1/2 Wochen her und ich hab immer noch keine Post bekommen ...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?
Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
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Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
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