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Bußgeld, Punkte, Probezeit (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Blutorange
24.04.2007, 18:05 Uhr
zu: Unfall
Weißt DU denn, ob du geblinkt hast, oder kannst du dich nicht mehr erinnern.
Ganz egal, ob du jetzt geblinkt hast oder nicht - diese Rechtfertigung dafür, dass sie dir deswegen hinten reingerauscht ist, ist falsch.
Ein Autofahrer muss immer in der Lage sein, zu bremsen.
Vielleicht wäre es besser gewesen, die Polizei zu rufen, wenn es Uneiigkeiten gegeben hat.
carhol
24.04.2007, 18:41 Uhr
zu: Unfall
deine bremsweg berechnungen vergiss mal ganz schnell.
egal ob du geblinkt hast oder nicht, dein unfallgegener ist schuld. es wird aber probs geben weil sie dir eine mitschuld geben will.
habt ihr den eine unfallmeldung für die versicherung gemacht ?
holger
tolu
24.04.2007, 19:12 Uhr
zu: Unfall
die vermutung ist auf deiner seite. sie muss beweisen rechtzeitig gebremst zu haben. das dürfe ihr schwer fallen.
da keine polizei= keine probezeitverlängerung. allerdings könnte die versicherung probleme machen. aber dann bist du höchstens zeuge (wenn es überhaupt zu einer verhandlung kommt), da die versicherungen das unter sich regeln.
Michael (Wien)
24.04.2007, 20:20 Uhr
zu: Unfall
So viel falsch gemacht hast du aus meiner Sicht nicht. Den Vorfall gleich der eigenen Versicherung melden, die kümmert sich dann eh um den Rest.
Abgesehen vom Blinken oder Nichtblinken: hast du abrupt abgebremst oder bist du allmählich langsamer geworden um in die Einfahrt abzubiegen?
Ach ja, auf dem Schaden sitzen bleiben wirst du wohl nicht, und ob ihr beide bezüglich Blinken der Polizei unterschiedliche Angaben macht oder der Versicherung, spielt hier wahrscheinlich keine große Rolle. Einschalten der Rennleitung wäre IMHO unnötig gewesen.
Michael (Wien)
24.04.2007, 20:33 Uhr
zu: Unfall
Dann schreib das auch so in die Schadensmeldung hinein. Entkräftet nämlich IMHO das "Er hat nicht geblinkt"-Argument der Unfallgegnerin zumindest etwas. Abgesehen davon kannst du natürlich auch hineinschreiben, dass du ordnungsgemäß und rechtzeitig den rechten Blinker gesetzt hast (was hoffentlich stimmt; (Last-Minute-)Abbieger ohne Blinker sind nicht gerade ein Segen im Straßenverkehr).
Efreet
25.04.2007, 08:03 Uhr
zu: Unfall
Wir wollen natürlich alle ehrlich sein, im Straffall, nicht wahr?
Aber wenn sie sagt, du hast nicht geblinkt, sagst du eben du hast geblinkt. Beweisen ob nun ja, oder nein wird keiner von beiden können.
Bei dem beschriebenen Bremsvorgang, ist auf jeden Fall sie an dem Unfall schuld.
Mit den angegebenen 50 km/h auf 20km/h zu kommen und dir dann noch reinzufahren ist ein Kunststück.
Ausser sie hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, wobei dann auch hier sie wieder Schuld wäre.
Spricht also eigentlich alles für dich.
Einfach so schnell wie möglich die Versicherung benachrichtigen.
Efreet
25.04.2007, 09:19 Uhr
zu: Unfall
Durch den Namen und die Adresse sollte es eigentl. gehen.
Von grossem Vorteil wäre natürlich, du wüsstest die Versicherung des Mitbeteiligten. Vereinfacht und verschnellert die Sache auf jeden Fall.
Problem ist, wenn der Wagen nicht der Person gehört und die Versicherung auf jemand anderes läuft.
Michael (Wien)
25.04.2007, 11:22 Uhr
zu: Unfall
Wenn das Auto bei der Allianz versichert ist, dann ruf dort einmal an oder schick' eine Online-Schadenmeldung (http://www.allianz.de/service/kontakt/index.html). Dort kannst du auch alles zum Unfallhergang hineinschreiben, was du uns hier berichtet hast. Hätte eigentlich schon früher geschehen sollen.
Sofern der Zulassungsbesitzer des Autos damit einverstanden war, dass du damit fährst, und du einen gültigen Führerschein hast, sollte es bei einem solchen Fall überhaupt kein Problem sein, wenn das Auto nicht dein eigenes war.
tolu
25.04.2007, 18:36 Uhr
zu: Unfall
du kannst, falls es keinen personenschaden gab (was ich mal annehme) die ansprüche auch deiner werkstatt abtreten. ist eingentlich üblich. sie muss ja auch die kosten der schadensbeseitigung tragen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen
Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten
Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte
In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?
In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen
In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen
In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
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