Derek_Jeter
18.03.2007, 20:40 Uhr
Zu nah aufgefahren
Hallo,
habe eine Frage. War vor kurzem auf der Autobahn mit 146 km/h unterwegs. Habe laut Anhörungsbogen einen Abstand von 73 Metern haben müssen, hatte jedoch nur einen Abstand von 24 Metern.
Hinzu bin Ich noch mit 22 km/h zu schnell geblitzt vorden. Kann man mir beides direkt anhängen?
Nun Frage Ich mich was mich erwartet. Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretung weiß Ich bescheid...
Wäre über jegliche Hilfe dankbar!
Mfg.
DaRealAd
18.03.2007, 20:48 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren
Wurden die Verstöße an der gleichen Stelle gemessen oder an verschiedenen Stellen?
Wenn es zwei verschiedene Stellen waren und die mehr als nur ein paar hundert Meter auseinder liegen, dann zählen beide getrennt.
Beim Abstand hast du 33% des Soll-Abstandes gehabt, bei mehr als 130 km/h macht das 100 € Bußgeld (+ca 25 € Gebühren) und 3 Punkte. Fahrverbot gibts dafür keins.
Derek_Jeter
18.03.2007, 20:55 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren
Habe es in der "Aufregung" vollkommen durcheinander gebracht! Waren 2 verschiedene Stellen.
Alles klar. Dann muss Ich mit Punkten wegen des zu schnellfahrens sowie wegen des zunahem Auffahren rechnen. Beides geschah in einem Monat... Passiert deswegen nicht irgendwas?
Punkte verjähren erst nach 5 Jahren?
Fahrverbot wegen 2 verstößen binnen eines Monates?
jules17
19.03.2007, 11:25 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren
Nein, es gibt kein Fahrverbot.
Bist du noch in der Probezeit?