Carlo88
09.03.2007, 19:53 Uhr
Frist bei Anzeigen
Mir sind heute zwei Verstöße gegen die STVO passiert. Bei dem einen habe ich überholt und wahrscheinlich nicht geblinkt. Deshalb musste ein Auto hinter mir scharf bremsen und hat dann aus Wut versucht mich von der Fahrbahn zu drängen.
Bei dem anderen bin ich aus versehen auf eine Spur für Linksabbieger gefahren habe es aber nicht mitgekriegt und bin gerade aus weitergefahren. Es ist nichts passiert zum Glück Ein anderes Auto hat aber gehupt. Deshalb wollte ich euch fragen wann ich mir sicher sein kann das ich keine Anzeige kriege und wie lange die Frist ist um so etwas zu melden.
Ich bedanke mich für jede Antwort.
wayne
09.03.2007, 20:10 Uhr
zu: Frist bei Anzeigen
naja ich weis nicht wirklich was du da hören willst, also es gibt keine verjährungsfrist oder so die zufällig einen halben tag beträgt sodass du morgen aus dem schneider bist :D wenn dich jemand anzeigt dann wirst du schon post bekommen die andere frage ist ob die entsprechenden autofahrer auch zeugen haben die sie auftreiben können sonst heisst halt wieder mal in dubio pro reo
zink
10.03.2007, 11:38 Uhr
zu: Frist bei Anzeigen
Hallo,
ich glaube kaum, dass wegen so etwas eine Anzeige kommt.
Solche Fahrfehler passieren auf den Strassen tagtäglich, die meisten Autofahrer vergessen das ganze, nachdem sie gehupt/ sich aufgeregt haben zum Glück sehr schnell wieder. Man hätte viel zu tun, wollte man alle die anzeigen, die einem die Vorfahrt nehmen/ nicht blinken/ sich beim überholen verschätzen.
Also nicht allzuviele Sorgen machen...
MfG,
zink