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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern achi
27.01.2007, 21:09 Uhr

Schnellunfall in der Probezeit!!!

Hallo Leute,

nur zu Info:

1. Meine Probezeit wurde bereits um zwei Jahre verlängert. (Über Rot)
2. letztes Jahr führ ich mit Alkohol am Steuer und hatte ein Jahr Fahrverbot plus ein Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger!

folgender Fall: Hatte gestern Abend einen Unfall, bin auf der normales Straße auf der linken Spur mit 40-45km/h und wollte auf die rechte Spur wechseln und plötzlich brach mein Heck aus und verlor die Kontrolle über das Fahrzeug. Ich traf ein parkendes Auto. Mein Auto hatte ein totalschaden und das parkende auto nur ein paar kratzer. Ich ruf direkt die Polizei an!
Also was kommt jetzt auf mich zu? Wird mir jetzt der Führerschein entzogen oder was passiert jetzt? Ich hatte doch keine schuld...Bitte gibt mir eine ausführliche Info. Vielen Dank

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27.01.2007, 21:10 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Sorry, ich meine ein Schneeunfall

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.01.2007, 22:31 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Sehe ich das richtig, daß Du kein Fahrverbot, sondern einen Führerscheineintzug hattest?
Und Du bist noch in der Probezeit?

Dann dürfte Dir jetzt, sofern die Polizei kein Verwarnungsgeld kassiert hat, der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, weil Dir der Vorwurf des Fahrens mit den Wetterverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit gemacht werden wird.
Sieht daher nicht sooo rosig aus.

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27.01.2007, 22:38 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Ja genau...Führerscheinentzug und noch in der Probezeit...aber das war vor einem Jahr und jetzt dieser Vorfall...

Sieht nicht so rosig aus oder wie? Mensch ich habe doch nichts gemacht

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27.01.2007, 23:04 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Na ja doch, Du hast innerhalb Deiner Probezeit drei schwere (ich weiß, ist relativ) Verfehlungen begangen.
Bei der letzten bist Du so schnell Gefahren, daß Du die Kontrolle über Dein Fahrzeug verloren hast. Der Vorwurf ist nur schwer zu widerlegen.
Ein Gang zum Anwalt wäre nicht das Verkehrteste. Bist Du im Rechtsschutz?

Sag mal, hast Du für Deinen ersten A-Verstoß ein Aufbausemianr besucht? Kriegst Du die einzelnen Daten (Tattage, Rechtskraft der Verstöße, Daten der Strafmaßnahem) usw. noch zusammen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
28.01.2007, 01:10 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Polizeilich gesehen bekommste dein Bußgeld (um die 100EUR) und 3 Punkte (Tatvorwurf : Sie fuhren bei schlechten Sicht/ oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit - Es kam zum Unfall). Normal wären das dann die 2 Jahre Probezeit zusätzlich und Aufbauseminar.

Aufgrund der vorherigen Ereignisse ist es sehr ratsam einen RA aufzusuchen. Denn was mit deinem Führerschein passiert entscheidet meines Wissens nicht die Polizei sondern die Führerscheinstelle. (dauert länger als der Bescheid von der Polizei)

Sollte zu mindest so sein @durban !?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
28.01.2007, 11:10 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Da niemand zu Schaden kam und keine Vorfahrtsverletzung vorliegt, wird das Ganze wohl mit 35 Euro Verwarngeld behoben sein.

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28.01.2007, 13:02 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Hallo,

leider habe ich kein Rechtschutz! Soll ich wirklich zum Anwalt? Was hilft mir das? Mein erster Verstoß bin ich über Rot gefahren! Nach diesem Vorfall musste ich zum Aufbauseminar.

Was entscheidet die Polizei und was die Führerscheinstelle?

In großen und ganzen kann die Führerscheinstelle meine Fahrerlaubnis entziehen? Dann muss ich wahrscheinlich meinen Führerschein neu machen? DaMn

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
28.01.2007, 14:51 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

@Security_neu

Sowas lag bei mir damals auch nicht vor. Bin bei Schneeglätte in ein parkendes KFZ gerutscht beim Abbiegen. Der Verstoß war jedoch so, daraufhin hatte ich dann auch RA eingeschalten.


Die Polizei legt das Bußgeld und evtl. Punkte fest. Die Führerscheinstelle entscheidet über Einzug oder nicht. Ggf werden dir bei einem evtl. Gerichtstermin deine sämtlichen Taten vom Richter vorgekaut. Um sich aus sowas zu entziehen, sollte man einen RA für Verkehrsrecht an der Seite haben. Berede das am Besten in einem Vorgespräch mit einem RA. Der wird dir dann auch sagen ob es sich lohnt und welche Kosten auf dich zukommen würden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern achi
28.01.2007, 17:01 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Danke Mue!

Bußgeld legt zwischen 40-50€ und die Punkte werden dann definitiv 3 sein?

Ich hoffe, ich komme da gut raus....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.01.2007, 17:50 Uhr

@security

» Da niemand zu Schaden kam und keine Vorfahrtsverletzung vorliegt, wird das Ganze wohl mit 35 Euro Verwarngeld behoben sein. «

Das sehe ich anders: Der Vorwurf der nichtangepassten Geschwindigkeit ist auch ohne Gefährdung ein A-Verstoß (8 BKat). Ein Verwarngeldangebot hätte die Polizei bereits vor Ort gemacht.

» Die Polizei legt das Bußgeld und evtl. Punkte fest. Die Führerscheinstelle entscheidet über Einzug oder nicht. «

Sowas hat die Polizei nicht zu entscheiden: Sie entscheidet lediglich, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht. Und der Vorwruf der nicht angepassten Geschwindigeit sieht nun mal kein Verwarngeld vor.

Ein Anwalt wäre hilfreich, um u.U. glaubhaft zu machen, daß der Schnee nicht kausal für den Unfall war. Ist aber recht kostspielig. Auch ein Vorgespräch beim RA kann kosten, ich würde eine Rechtsberatungshotline als erstes Mittel wählen, um die Chancen abzuchecken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern achi
28.01.2007, 19:03 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Danke DurbanZA!!!

Also alles in einem(Kosten,Fahrverbot) was kommt definitiv auf mich zu?

Ein Verfahren wird definitiv eingeleitet da auch Zeugen den Unfall gesehen haben. Ein Wagen führ direkt hintermir und beschildert den Vorfall genau wie ich. Sie führen mit 40 Km/h und ich war direkt vor denen...Das haben die der Polizei erzählt. Ich führ max. 45-50 Km/h. Die meinten auch das ich nicht so schnell wäre!!!

Sie werden eine schriftliche Zeugenaussage abgeben müssen und werden genau das auch schildern...kann das positive konsequenzen für mich sein?



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.01.2007, 21:43 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

» Ich führ max. 45-50 Km/h. Die meinten auch das ich nicht so schnell wäre!!!

Sie werden eine schriftliche Zeugenaussage abgeben müssen und werden genau das auch schildern...kann das positive konsequenzen für mich sein?

«


leider nicht besonders. Wenn Du 45 km/h fährst, und Dein Fahrzeug bricht aus, dann warst Du eben im Bezug auf die Witterungsverhältnisse zu schnell.

Also ich persönlich halte ein Verwarnungsgeld, wie Mue schreibt, für unwahrscheinlich.
Ich vermute, daß Dir wie gesagt der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit gemacht werden wird. Das wären dann (glaube ich, hab jetzt nicht nachgelesen) ein Bußgeld von 50 Euro, ferner 3 Punkte.

In Folge des 3. rechtskräftig gewordenen A-Verstoßes in der Probezeit wird dir die Fsst die Fahrerlaubnis entziehen.
Deine Sperrfrist wird mindestens 3 Monate betragen. Danach kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Falls die Fsst Zweifel an Deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen haben sollte, kann sie verlangen, daß Du ein ärztliches Gutachten vorlegst, daß Dir diese Befähigung bescheinigt.

Danach würde Dir eine neue Fahrerlaubnis (mit 0 Punkten) und Restprobezeit erteilt werden.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, vielleicht wird Dir ja auch ein ganz anderer Vorwurf gemacht oder irgendwo war da bei Dir eine unterbrechende Maßnahme, von der wir nichts wissen oder so...

And die anderen, korrigiert mich, wenn ich hier totalen Müll erzähle! Hier im Forum gibt es viele, die sich bei FE-Entzug usw. besser auskennen als ich.

Trotzallem, schönen Abend

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern achi
29.01.2007, 18:06 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Meine Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen und mir wurde eine neue zugeteilt mit 0 Punkten und jetzt dieser Vorfall? Was passiert jetzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern achi
30.01.2007, 12:23 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

brauche ne aktualisierung....please....antwortet mir auf dei Frage...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.01.2007, 12:41 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

grundsätzlich nur die strafe und die punkte.
da wir aber nicht wissen, ob du noch in der probezeit bist, kann dir auch keiner weitere antworten geben.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern achi
30.01.2007, 12:45 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Welche Strafe ? Bin ja noch inder probezeit...


Meine Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen und mir wurde eine neue zugeteilt mit 0 Punkten und jetzt dieser Vorfall? Was passiert jetzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.01.2007, 12:53 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

welche strafe kann ich dir nicht sagen, weil ich nicht weiss, welchen vorwurf dir die polizei genau macht.
es wird aber wohl ein a-verstoss werden.
ist aber auch egal, weil das das kleinere übel ist.
du wirst dann noch eine anordnung für eine mpu bekommen, das ist dann das grössere problem.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
30.01.2007, 14:53 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

:-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
01.02.2007, 06:45 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

»Meine Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen und mir wurde eine neue zugeteilt mit 0 Punkten und jetzt dieser Vorfall? Was passiert jetzt?«

Da Du sogar mehrfach fragst: Es handelt sich für Dich offenbar um eine sehr wichtige Angelegenheit.
Nun, was unsere Forumteilnehmer glauben, was passiert, hilft Dir im Zweifelsfall doch gar nicht weiter. Worauf würdest Du Dich berufen wollen?
Du wirst auch sehr verschiedene Meinungen erhalten und kannst Dich dann zum Schluss gar nicht recht entscheiden.

In solchen Fällen kann es doch nur einen Rat geben: Lass Dich von einem Anwalt beraten, der wird Dir sagen, was ER davon hält, kann Dir Verhaltenshinweise geben, hat mehr Erfahrung, und vermutlich liegt er damit wesentlich richtiger als alle unseren laienhaften Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seek
02.02.2007, 23:10 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

Weitere Informationen findest du hier:

http://www.youtube.com/watch?v=b24jnVGzKmk

Gruss Seek

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.02.2007, 23:45 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

gibt noch ein schönes portal für dich, die haben auch mehr beiträge
http://www.verkehrsportal.de
da werden sie geholfen

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
03.02.2007, 20:47 Uhr

zu: Schnellunfall in der Probezeit!!!

>>>Wird mir jetzt der Führerschein entzogen oder was passiert jetzt? Ich hatte doch keine schuld...<<<

Muhahaha, da lach ich mich ja fast schon krumm... Wer war denn dann Schuld der Wettergott?

40 - 45 Kmh sind bei Geradeausfahrt auf Schnee schon extrem grenzwertig. Aber auch noch ein Spurwechsel (der vermutlich sehr ruckartig war) durchzuführen ist halt überm Limit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Möglichst weit rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind