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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 alpinstar
24.01.2007, 16:05 Uhr
27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
hi ihr, habe eine frage! ich bin mit dem auto, das auf mich zugelassen ist 27 km/h auserhalb geschlossener ortschaft zu schnell unterwegs gewesen und befinde mich noch in der probezeit!
kann ich anstelle von mir meinen großen bruder als fahrer angeben? kommt dann mit sicherheit die polizei vorbei um das zu überprüfen, obwohl mein bruder alle schuld auf sich nimmt? weil ich gehört habe, wenn die ihr geld bekommen, dann ist ihnen egal, wer gefahren ist und überprüfen das nicht!
gruß alpinstar
 Moni87
24.01.2007, 16:13 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
Aber du wurdest doch geblitzt oder?Dann bist du nämlich auf dem Foto drauf!Und da kann mann den Fahrer sehr gut erkennen!
 alpinstar
24.01.2007, 16:43 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
naja scho. aber die wissen doch net, dass des mei bruder is, bzw. ich. oder ham die irgendwo a bild von mir?
 moni69
24.01.2007, 16:45 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
Ich fass es nicht! Musste den Artikel zweimal lesen, sag mal gehts noch? Du bist nicht im Kindergarten.
LASS ES !!! Das ist kein Spiel, enemenemuh... und raus bist Du? Was Du vorhast ist Betrug.
 alpinstar
24.01.2007, 16:47 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
des weis ich scho, aber wenn ich dann 300 euro für ne nachschulung zahlen müsste... ich frag einfach mal den vater von nem alten bekannten, der is irgendwie rechtspfleger oder so, der sollte des wissen!
 moni69
24.01.2007, 16:56 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
Na immerhin. Das ist ja schön, dass Du das weisst. Ja, frag mal ein wenig rum und wenn drei von fünf sagen, häng das dem Bruder an, der kann noch ein Pünktchen gebrauchen .....dann ist es bestimmt richtig so.
Mensch, Du hast Mist gebaut, dafür musst Du halt gerade stehen. Auch wenns teuer wird.
 alpinstar
24.01.2007, 16:58 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
des hab ich mit meim bruder schon ausgemacht, der würd des schon machen... 3 Punkte würde der dann bekommen.
 moni69
24.01.2007, 17:13 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
Zur Klarstellung: meine Bemerkung mit den Pünktchen war ironisch gemeint.
Ich wiederhole mich: LASS ES SEIN! Ihr macht euch beide strafbar.
 carhol
24.01.2007, 17:25 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
hallo,
dümmer geht´s nimmer.
dann bist du das aufbauseminar zwar kurzfristig "los", hast aber eine anklage wegen falscher beschuldigung (straftat, geldstrafe von etlichen tg oder sozistunden wenn zuwenig einkommen, weitere eintrag im vzr wegen straftat-die bleibt dann etwas länger dort stehen) und aufbauseminar kommt dann auch noch.
die rennleitung wird bei der überschreitung genau prüfen wer der fahrer war.
holger
 alpinstar
24.01.2007, 17:28 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
naja, wenn des so is, dann werd ich des wohl mal lieber lassen
 moni69
24.01.2007, 17:37 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
Halleluja! Gute Idee !
 durbanZA
24.01.2007, 19:10 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
» weil ich gehört habe, wenn die ihr geld bekommen, dann ist ihnen egal, wer gefahren ist und überprüfen das nicht! «
Je höher die Überschreitung, desto größer der Ermittlungsaufwand der Behörden. Bei 27 km/h werden die sich nicht so einfach abspeisen lassen. Abgesehen davon, daß Du Dich tatsächlich wie Holger schon sagt, gibst Du wider besseren Wissens einen anderen als Täter an, Dich der falschen Verdächtigung (164 StGB) strafbar machst, werden sich die Behörden bei 27km/h nicht so einfach abspeisen lassen.
Da kann es recht gut sein, daß die Behörden mal zu Hause oder bei den Nachbarn vorbeischauen, oder einen Photoabgleich beim EMA vornehmen. Also... recht riskantes Spiel. Aber ist Deine Entscheidung
Wenn es Dein Zwillingsbruder wäre... :)
 Schoki
27.01.2007, 11:55 Uhr
zu: 27km/h auserhalb g. O. zu schnell und in Probezeit!!
Ich habe schon von einigen Leuten gehört, dass die Polizei auch mal ins Haus kommen kann. Dass man bei 27 km/h zuviel ein Aufbauseminar besuchen musst, das war Dir doch von vornherein klar, oder? Demnächst einfach nach den Regeln fahren und gut ist. Regeln sind nicht da um Autofahrer zu ärgern!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?
36 m
18 m
27 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
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