Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.12.2006, 21:18 Uhr

zu: Folgen

In jedem Fall aufgrund der Vorfahrtsverletzung ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkte in Flensburg. Da es sich hier um einen A- Verstoß handelt würden einem Probezeitler noch die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars drohen.

Klare Frage: Ist denn der Fahrer noch in der Probezeit?

Über die Höhe der zivilrechtlichen Forderungen kann natürlich nichts gesagt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.12.2006, 11:44 Uhr

zu: Folgen

"In jedem Fall aufgrund der Vorfahrtsverletzung ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkte in Flensburg."

Wer einen Unfall verschuldet wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zur Kasse gebeten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.12.2006, 12:18 Uhr

zu: Folgen

Also... ich mag mich ja irren, aber bei einem durch Vorfahrtverletzung herbeigeführtren Unfall handelt es sich doch um einen A-Verstoß, oder?
Kann sein, daß ich mich jetzt mit den 50 Euro vertan hab, aber ungefähr so m´ßte es hinkommen... ich guck nochmal in den Bkat,
Oder irre ich mich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.12.2006, 19:40 Uhr

zu: Folgen

34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 €
3 Pkt. + aufbauseminar wenn noch in der probezeit.

wäre mal merkwürdig wenn durban sich irren würde.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
30.12.2006, 00:54 Uhr

zu: Folgen

Ich mein irgendwo mal gehört zu haben dass Unfallverursacher immer mit 35 Euro bestraft werden, da sie sich halt nich an die StVo gehalten haben und somit den Unfall verursacht haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.12.2006, 11:29 Uhr

zu: Folgen

ich meine mal im bussgeldkatalog gelesen zu haben....
siehe oben

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.12.2006, 14:50 Uhr

zu: Folgen

hm, da kennt Ihr mich aber schlecht...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

Rauschzustände

Abhängigkeit, Sucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist