jon
01.12.2006, 17:10 Uhr
Rote Ampel --> 35 EUR
Ein Bekannter ist ein bis zwei Meter über die Haltelinie einer Ampel gefahren und ist dann von einem stationären Ampelblitzer geblitzt worden.
Eine Behinderung anderer bestand nicht, jedoch beginnt nach kurzem Abstand hinter der Haltelinie ein Ampel-Fußgängerüberweg, auf dem er zum Teil stand.
Ist deshalb ein Bußgeld von 35 EUR gerechtfertigt?
carhol
01.12.2006, 17:55 Uhr
zu: Rote Ampel --> 35 EUR
welche tatbestandsnummer wurde den angegeben ? wie lautet der genaue vorwurf ?
holger
tolu
01.12.2006, 18:02 Uhr
zu: Rote Ampel --> 35 EUR
für ne rote ampel ist das wenig. gibt auch keine punkte. empfehlung: zahlen und gut.
durbanZA
02.12.2006, 22:32 Uhr
zu: Rote Ampel --> 35 EUR
Anscheinend wurde anerkannt, daß er nicht in den durch die LZA geschützten Bereich eingefahrten ist. Daher ist die Geldbuße so niedrig.
jon
03.12.2006, 09:35 Uhr
zu: Rote Ampel --> 35 EUR
D.h. wenn die Haltelinie überfahren wird, gibt es generell ein Bußgeld?
durbanZA
03.12.2006, 20:21 Uhr
zu: Rote Ampel --> 35 EUR
Das ist ein eigener Tatbestand: Nr. 154 BKat:
"An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten - € 10"
Jetzt könnten wir noch rumraten, warum der Regelsatz erhöht wurde :)