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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.10.2006, 21:50 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Wenn nicht das, was sollte denn dann ein Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.10.2006, 23:02 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

... das dachte sich der gegenverkehr dann auch.

wenn du nicht in der lage bist, mit deinem auto rechts zu fahren, solltest du dir das mit dem fahren nochmal überlegen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
26.10.2006, 23:28 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Meines Meinung kann man in diesem Fall nicht von Missachtung reden, wenn es zu keiner Behinderung, Gefährdung oder Schädigung kommt.
Der Satz "äußerst weit RECHTS zu fahren" ist sehr schwammig ausgelegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eispirat
26.10.2006, 23:46 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

achso, und wenn ich auf der Autobahn angst habe von der rechten Spur wieder auf die linke zu wechseln, dann fahr ich eben die ganze Zeit auf der linken.
Für was brauch ich da noch Verkehrsregeln?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.10.2006, 00:52 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

» Meines Meinung kann man in diesem Fall nicht von Missachtung reden, wenn es zu keiner Behinderung, Gefährdung oder Schädigung kommt.
Der Satz "äußerst weit RECHTS zu fahren" ist sehr schwammig ausgelegt «


Was ist denn daran schwammig? "Äußerst weit rechts", das ist der Superlativ von "außen". So außen wie geht, sozusagen. Wenn es nicht geht, z.B. wegen eines schlecht befestigten Fahrbahnrandes, dann geht es halt nicht. Ansonsten muß so weit rechts wie eben möglich gefahren werden, auch, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.10.2006, 05:27 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@ Durban
Eben... - so weit rechts wie möglich-
Und in welchem Zusamnnenhang findet eine Bestrafung statt ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.10.2006, 05:42 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@ Eispirat

Der Unterschied ist, das andere Personen hier im Forum lesen können.
Von Autobahn war hier nicht die Rede.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.10.2006, 10:09 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Ein Missverständnis kann es geben, weil der Begriff "Rechtsfahrgebot" für zweierlei Dinge verwendet werden kann. Einerseits dafür, dass man üblicherweise von zwei Fahrstreifen für die selbe Richtung den rechten befahren muss und nur in Ausnahmen (z.B. beim Überholen) den linken benutzt. Andererseits dafür, dass man auf Fahrbahnen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fährt.

In der Ausgangsfrage ist natürlich der zweite Fall gemeint. Wenn nicht möglich weit rechts gefahren wird und dabei niemand behindert oder gefährdet wird, dann ist das eine eher geringfügige Ordnungswidrigkeit, die entsprechend milde geahndet wird:

"Sie fuhren nicht möglich weit rechts. EUR 5,--"
"Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. EUR 10,--"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
27.10.2006, 10:29 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

In diesem Zusammenhang sollte man auch daran denken, dass nicht nur der Gegenverkehr behindert werden kann, sondern auch nachfolgende Fahrzeuge am sicheren Ãœberholen gehindert werden. Hier kann also durchaus auch ohne Gegenverkehr eine Behinderung dazu kommen.
(Nach meiner Erfahrung zeichnen sich die "aus-Vorsicht-in-der-Mitte-Fahrer" leider häufig auch durch völliges ignorieren des rückwärtigen Verkehrsgeschehens aus)
Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
27.10.2006, 11:44 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Hallo littledriver,

als aktiver Motorradfahrer würde ich es sehr begrüßen, wenn du das Ganze nicht nur unter dem Aspekt "was könnte das kosten", sondern unter dem Aspekt "was könnte passieren" sehen würdest. Wenn du mir auf einer Landstraße kurvenschneidend entgegenkommst, werden wir uns entweder in der Mitte treffen (was dann unmittelbare Auswirkungen/Verletzungen/Kosten auf uns beide hat) oder aber ich versuche die Kollision zu vermeiden und verunfalle dabei. Wenn ich dann auch noch ganz viel Glück habe, fährst du weiter (weil du das gar nicht so mitbekommen hast) oder ich habe keine Zeugen - und bleibe letztendlich auf dem von dir verursachten Schaden sitzen. Von Verletzungen und mehr ganz zu schweigen.

Insofern: Lass es bitte!

steffi (38)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.10.2006, 14:09 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@ Georg
Soweit , so gut ! Wo aber hast Du die Beträge her ?

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=2


Hier find ich leider nichts darüber..
Zumindest trifft nichts auf unseren Fall zu..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
27.10.2006, 16:59 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Neben irgendwelchen Paragraphen gibt es ganz unten etwas, das nennt sich â EURO“ lasst mich nachdenken â EURO“ "gesunder Menschenverstand".

Beim Autofahren gibt es immer zwei Seiten der Medallie:

1. Das eigene Können, welches einem subjektiv erlauben würde "eher mittig zu fahren und Kurven zu schneiden".

2. Die Reaktion und das Verhalten der Anderen. Man tut gut daran, Fehler der Anderen mit einzukalkulieren.

Wenn dann beide "eher mittig fahren und Kurven schneiden" knallt es garantiert. Oder in der Kurve kommt ein Motorradfahrer entgegen, hinter der nächsten Kurve fahren 15 Rennradfahrer etc.

Ein Ausritt in die Pampa will niemand erleben, aber es ist heilsam wenn man das mal gesehen hat!

Auf der eigenen Spur zu bleiben, gibt mir und dem Gegenverkehr Sicherheitsabstand. Das ist in einer Rechtskurve zugegebenermaßen einfacher als in einer Linkskurve.

Schlampig fahren kann jeder. Autofahren ist nicht wie Müll runterbringen. Jeder der sich auf die eigenen Fahrkünste etwas einbildet, sollte auch was dafür tun!

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.10.2006, 18:10 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

»@ Georg
Soweit , so gut ! Wo aber hast Du die Beträge her ?«


Aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Ausgabe vom 01.05.2006, TBNR 102006 und 102130.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
27.10.2006, 18:47 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Bei uns wenn man ländliche Strecken fährt sind meist ohne Mittelstreifen und sehr eng. Wenn kein Gegendverkehr kommt fahr ich halt ein bischen schneller und schneide leicht die Kurven (aber nur übersichtliche Kurven) Kommt ein Auto entgegen fahr ich sobald ich es sehe sehr weit rechts gerade so das ich mit rechten Reifen den Fahrbanrand berühe. Wenn da einer von der Großstadt herkommt und sagt man muss dauernd mit rechten Reifen den Strassenrandberühen das ist viel zu anstrengend zu fahren und auserdem musst dann maximal 50 außerorts fahren und warum das nur wennn mal igendwannn mal ein Auto kommen könnte. Und es gibt bei uns auch durchaus Strassen wenn da ein Gegenverkehr kommt müssen beide abbremsen (einer runter (so mindestens halbes Auto kommt auf die Strasse drauf an) von der Strasse und stehen bleiben der andere im schritttempo vorbei. Oder bei ganz engen müsss sogar der vorbeifahrende auch teilweise runter. Bei ganz engen muss sogar einer Rückwärtsfahren aber sowas kennn ich eigentlich nur innerorts weil auserort kannst immer mal in die Wiese fahren etc.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
28.10.2006, 15:02 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Wir haben bei uns eine Straße wo nur die Linkeseite asphaltiert ist. Rechts davon ist ein mit Schlaglöchern verschossener Waldweg.
Also fahr ich meinem Fahrwerk zuliebe natürlich links!
Schneller als 20 könnte man auf der rechten Seite nicht fahren.

Und jetzt erzählt mir noch einer das er Rechts fahren würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
28.10.2006, 16:19 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@Kahleberger :

Ist ja alles gut und schön was du gesagt hast.
Nur wenn ich danach gehen würde, können sich alle Bundesbürger ein Fahrrad kaufen.

Durch die miserable Straßenpflege von Bund und Ländern werden bald sämtliche Straßen (außer Autobahnen) aussehen wie Marvin es beschrieb.
Nicht umsonst werden 30er Zonen erstellt, wegen "Straßenschäden".
Denn wenn ich so langsam fahren würde, wie die Straßen aussehen... kann ich auch zu Fuß gehen.

Sofern keiner gefährdet oder behindert wird, kann man mittig der Straße fahren. Kurvenschneiden finde ich auch nicht in Ordnung. Egal ob übersichtlich oder nicht.
Aber mittig der Straße zu fahren... Sollten die Ordnungshüter mal kommen. Die bezahlen meine Stoßdämpfer etc. ja nicht. Die könnens mit ihren Fahrzeugen ja machen. Reparaturen zahlen bei denen ja eh die Steuerzahler.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
29.10.2006, 01:53 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

>Nach meiner Erfahrung zeichnen sich die "aus-Vorsicht-in-der-Mitte-Fahrer" leider häufig auch durch völliges ignorieren des rückwärtigen Verkehrsgeschehens aus<


Kann ich bestätigen. Hab ich auch schon zigmal bemerkt.

Ob dies hier z.B.

http://rapidshare.com/files/1088962/Paesse06_Fiat.
wmv


nun Absicht oder Blödheit ist, kann sich jeder selbst aussuchen:

Gruß

Christian

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29.10.2006, 17:43 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

>Also das Verhalten des Alpha-Fahrers kann man aber auch nicht gutheißen<

...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
29.10.2006, 20:26 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Ich hatte heute abend die Serpentinen den Hochschwarzwald runter wieder so ein Kandidat vor mir, der seine rechte Spur auf die volle Fahrbahnbreite ausweitete, egal ob Gegenverkehr oder nicht. Ich muss zugeben, selbst als Hinterherfahrender fühle ich mich da gefährdet wenn man ständig mit einem Frontalcrash vor einem rechnen muss.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
29.10.2006, 22:52 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@kleiner Fahrer:
Das heisst Alfa - nicht Alpha...

@Aimee:

Na und? Beim kurvenräubern nutze ich auch die ganze Fahrbahn, wenn ich sehen kann, dass keiner kommt isses doch kein Thema, da muss der hinterherfahrende auch nicht laufend mit einem Frontalcrash rechnen. Und falls ihm das trotzdem nicht passt kann er
a) versuchen zu überholen (ist er tatsächlich schneller, wird er auch vorbeigelassen, keine Frage
oder
b) mehr Abstand halten und für sich alleine fahren.

Ich beneide dich übrigens für deine Umgebung - hier gibts keine Serpentinen - ich muss dafür immer weit fahren (und werde dann von Fiat's geblockt :D)

Gruß

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
30.10.2006, 14:47 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

»Ob dies hier z.B.

http://rapidshare.com/files/1088962/Paesse06_Fiat.
wmv


nun Absicht oder Blödheit ist, kann sich jeder selbst aussuchen«


Absicht sicher, aber nicht um den mutmaßlichen Triple-A (Angry Angel Alfa) zu blockieren. Sonst hätte er nach der Kurve nicht so schön Platz gemacht.

IMHO war das max. eine vorhersehbare(!) Unachtsamkeit. Oder würdest Du vor einer Rechtskurve nicht nach links ausholen, um einen weiteren Radius zu bekommen?

Auf so einer Straße kurz vor einer Rechtskurve von einem PKW-Normalo derart intensives Rückspiegelschultergucken zu erwarten, halte ich für naiv. Zumal es nicht gerade eine Überholmöglichkeit war, die ich als "selbst für den defensiven Fahrer evident" einstufen würde *g*

Immer diese jungen, ungestümen Heißsporne, ts, ts ... was würde da wohl Henry sagen?


LG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
30.10.2006, 15:03 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Hey, der Thread ist ja richtig gemütlich xD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
30.10.2006, 15:08 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

Du hast mal wieder recht, ich fand die Aktion jetzt auch nicht so wild - dass der normalo nicht damit rechnet, dort überholt zu werden, ist schon klar. War ja drauf vorbereitet und hab locker bremsen können. Der Typ war einfach nen bisschen von der Rolle, weil wir in ner Gruppe unterwegs waren und schon 4 andere an ihm vorbeigeflogen sind. Hab mich auch nur geärgert, weil ich dadurch kurz den Anschluss verloren habe :D

>Immer diese jungen, ungestümen Heißsporne, ts, ts ... was würde da wohl Henry sagen?<

Für den hab ich von der Tour noch paar special-vids. :D

Schönen Gruß

Christian



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
30.10.2006, 15:57 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@AngryAngel: Wenn kein Gegenverkehr kommt, mag das noch in Ordnung gehen aber mit Gegenverkehr finde ich's einfach sch...! Da kann man auch nicht mehr überholen. Wenn kurvenräubern, dann richtig.
Kleiner Literaturtipp zum Thema: "Sportlich und sicher Auto fahren mit Walter Röhrl", Frank Lewerenz, Walter Röhrl, Motobuch Verlag. Es lohnt sich.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
30.10.2006, 19:33 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

>Da kann man auch nicht mehr überholen. Wenn kurvenräubern, dann richtig.<

Sorry, verstehe nicht, warum man jemanden, der kurvenräubert, nicht überholen kann, wenn man schneller ist.

>Kleiner Literaturtipp zum Thema: "Sportlich und sicher Auto fahren mit Walter Röhrl", Frank Lewerenz, Walter Röhrl, Motobuch Verlag. Es lohnt sich.<

Ich steh nicht so auf solche Bücher. Grundsätze der Fahrphysik sind klar, der Rest wird auf der Rennstrecke und bei Trainings ausprobiert bzw. gelernt.

Gruß

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
30.10.2006, 20:59 Uhr

zu: Frage zum Rechtsfahrgebot auf Landstraßen...

@AngryAngel: wenn jemand grundsätzlich in der Mitte oder eher links als rechts fährt, dann geht irgendwann die Straßenbreite zum Überholen aus. Da hilft mir auch mein Sportwagen nicht weiter.

Ansonsten liebe ich diese Serpentienen sehr.

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?

An Fußgängerüberwegen

In Kurven

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

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Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will