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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Hexe.Hessen
18.09.2006, 18:41 Uhr
Geblizt mit Mietwagen
Hi,
also ich bin im Juli mim Mietwagen nach Frankreich gefahren. Wir waren drei Fahrer.
Offensichtlich is einer von uns geblitzt worden. Wir haben aber keine Ahnung wer... es waren 27km/h zu viel. Und zwei von uns sind in der Probezeit, und der 3. darf auch keinen Punkt mehr holen.
Was passiert, wenn jeder sagt er war's nicht? Das Bild ist noch nicht da... Das Auto wurde über n Geschäftsstelle gemietet, von uns ist keine Namentlich als Fahrer genannt... Das heißt selbt mit Bild kann man uns eigentlich nix nachweisen...oder..wer hat Ahnung davon??
Danke
retter
18.09.2006, 19:26 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Es kann trozdem Passiren das einer von euch bluten mus wen die Geschäftsstelle sagt der und der ist den und den tag gefahren. weis das weil mein mann das durch hatt.
CastleBravo
18.09.2006, 20:45 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Normalerweise braucht man, wenn man nen Mietwagen fährt nen Mietvertrag darüber in dem eine Person als Mieter eingetragen ist. Das Blitzticket wird an den Halter des Wagens geschickt, sprich die Autovermietung und die suchen dann anhand des Kennzeichens und des Datums den Mietvertrag heraus und stellen dem Mieter erstmal den Bescheid zu. Gibt der an nicht gefahren zu sein, geht der Bescheid an den vom Mieter genannten Fahrer. Nennt der Mieter keinen Fahrer bleibt er selbst auf dem Ticket sitzen. Mal ganz davon abgesehen, dass wenn du einen Wagen mietest und jemand den Wagen fährt, welcher dem Vermieter nicht genannt wird , das ganze im Schadensfall mit dem Fahrzeug echt nicht mehr rosig aussieht.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Das ist doch im Ausland passiert. Ich weiß nicht inwieweit das eine Strafe nach sich zieht, wenn ihr nicht gerade in Frankreich in eine Kontrolle kommt. Selbst wenn ihr einen Bußgeldbescheid erhaltet und ihr zahlt nicht, dürfte Euch in Deutschland nichts passieren. Ich kann Dir aber im Moment nicht die Quelle sagen, wo ich das her habe. Vielleicht finde ich sie irgendwann.
carhol
18.09.2006, 20:57 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
da es keine diesbezügliche vereinbarung mit frankreich gibt, passiert nichts.
holger
][
18.09.2006, 23:22 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Würde das allerding davon abhängig machen, ob ich nochmal nach Frankreich möchte.
Einen Freund ist das im Nachhinein ziemlich teuer zu stehen gekommen...
Das kann durch einen ganz dummen Zufall auffliegen, ein unverschuldeter kleiner Unfall, einmal abgeschleppt werden oä.
Und: Mal im Ernst: Gemessen an den Kosten für den Frankreich-Trip ist das Bußgeld für 27km/h drüber doch selbst in Frankreich nicht so wild. Sowas hat man doch vorher schon eingeplant und die Portokasse entsprechend dimensioniert! Also ich jedenfalls :D
Gruß
Christian
Hexe.Hessen
19.09.2006, 09:53 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Ne es war nur auf dem Weg nach Frankreich...
Ich erzähl dann mal wies gelaufen is...
Chrisx021983
19.09.2006, 10:11 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Vielleicht sollte man sich einfach vorher überlegen ob man sich an die STVO. hält oder ob man genug kohle hat um gegen sie zu verstossen!!
tolu
19.09.2006, 10:13 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
"Und zwei von uns sind in der Probezeit, und der 3. darf auch keinen Punkt mehr holen. "
toller verein. beim öpnv gibts auch gruppentickets. glaub aber erst ab fünf. ihr werdet sicher noch zwei finden.
falls die sache in F war, gibt es keine punkte.
durbanZA
19.09.2006, 16:36 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Diejenigen, die den Wagen gemietet haben, sind ja namentlich bekannt. Wenn die Behörden den Aufwand nicht scheuen, ost ein Abgleich mit EMA-Bildern möglich. Oder man belässt es bei einer Zeugenbefragung, falls nur eine Person namentlich bekannt ist. Diese hat dann aber kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ps2spieler
23.09.2006, 18:48 Uhr
zu: Geblizt mit Mietwagen
Soviel ich weiss bekommt mann Deutschland keine Punkte wennn man im Ausland zu schnell war. Und ohne Punkte gibts auch keinen Probezeitverstoß oder irre ich mich da ?
Deutschland hat glaube nur mit einen Nachbarland glaube das ist Österreich absprachen das sie im nachinein das Busgeld einkasiseren können. Wenn die dich nach dem Blitzen sofort anhalten und abkassieren hast nochmal glück gehabt. Allerdings sobald du wieder in diesen Land bist können die dich anhalten und Abkassieren. Aber glaub die Strafe verjährt nach ein par Jahren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte
Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?
Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"
Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden
Nach 100 m folgt ein Stop-Schild
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte
Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?
Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig
Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln
Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
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