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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tristan
14.09.2006, 12:58 Uhr

hab ne dringende frage...

wurde gestern innerorts mit 23kmh zuviel geblitzt...ich weiss das ich einen punkt und 50euro geldstrafe bekomme.....da ich aber vor 2 jahren schonmal auf der autobahn mit 40 zuviel geblitzt wurde und damals ein aufbauseminar machen musste und deswegen noch in der verlängerten probezeit bin,wollt ich wissen wie das jetzt mit einem führerscheinverlust etc aussieht?kann mir da jemand helfen????tristan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.09.2006, 13:50 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

dir passiert nix ausser der normalen strafe.
du bekommst weiterhin nur die freundliche aufforderung an einem FREIWILLIGEN seminar teilzunehmen.
beim nächsten a verstoss (oder 2xb) in der probezeit gibst du die karte ab.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.09.2006, 13:51 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

Also zur Zusammenfassung:
- vor zwei Jahren innerhalb der Probezeit mit einer Überschreitung von 40 km/h geblitzt, Aufbauseminar angeordnet und absolviert.
- nun innerhalb der verlängerten Probezeit mit 23 km/h Überschreitung geblitzt.

Ist das so korrekt? Hast Du schon den Anhörungsbogen erhalten oder ist der Wert vom Tacho abgelesen?

Zur Beantwortung Deiner Frage: Du befindest Dich jetzt auf der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen: Dir wird angeboten, an einem freiwilligen verkehrspsychologischen Beratungsgespräch teilzunehmen, womit Du zwei Punkte abbauen kannst.

Das ist allerdings der allerletzte Warnschuß. Bei einem weitere A- Verstoß oder bei zwei B- Verstößen wird Die Fahrerlaubnis eingezogen.
Um sie dann wiederzubekommen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten verlangen, in dem untersucht wird, ob Du psychisch dazu in der Lage bist, als Fahrer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. In solch einem Gutachten macht sich die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung natürlich auch ganz gut. Und -wie gesagt- es ist eine recht einfache Gelegenheit, Punkte abzubauen.
Pflicht ist die Teilnahme allerdings nicht.

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.09.2006, 13:52 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

hehe, carhol war schneller, dafür war ich ausführlicher   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.09.2006, 14:55 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

... wie immer...

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
14.09.2006, 15:46 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

Abgesehen davon, dass es vielleicht nur 53 km/h in einer aus Profilneurose eines Lokalpolitikers entsprungenen 30er-Zone waren: es gibt in einigen so genannten "geschlossenen Ortschaften" Streckenabschnitte, die in puncto Verkehrsdichte und Gefahrensichtweite höhere Geschwindigkeiten zulassen als mancher Landstraßen- oder gar Autobahnabschnitt.

Aber immer gleich von Raserei reden und ohne Kenntnis der Situation drakonische Strafen fordern. Verstehe ich nicht, sowas!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.09.2006, 23:11 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

>>>Aber immer gleich von Raserei reden und ohne Kenntnis der Situation drakonische Strafen fordern. Verstehe ich nicht, sowas! <<<

Ich wollte gerade anfangen zu tippen, doch das spiegelt auch meine Aussage wieder. :-P

Beispiel: Eine Auffahrt auf der Berliner STADTautobahn A111. Alle fahren dort schon 80, auch die Polizei... Schlaue Leute fahren sogar 100 um sich danach problemlos bei geltenden 80 einzufädeln -.-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.09.2006, 23:14 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

»Eine Auffahrt auf der Berliner STADTautobahn A111. Alle fahren dort schon 80, auch die Polizei... Schlaue Leute fahren sogar 100 um sich danach problemlos bei geltenden 80 einzufädeln.«

Da du das "STADT" so betonst, bist du vermutlich der Meinung, man dürfe dort nur 50 km/h fahren. Das ist im Allgemeinen innerorts zwar richtig, aber eben nicht auf Autobahnen. Dort gilt Richtgeschwindigkeit bzw. das ausgeschilderte Tempolimit. Welche Schilder stehen denn auf der A 111?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
15.09.2006, 13:30 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

>>>Dort gilt Richtgeschwindigkeit bzw. das ausgeschilderte Tempolimit. Welche Schilder stehen denn auf der A 111? <<<

>>>Auf der A111 stehen genügend Geschwindigkeitsbegrenzungen von über 50km/h. <<<

Das stimmt zwar schon. Die Auffahrt die ich aber meine ist eigentlich eine Hauptstraße. Hinter der Ampel hat man dann die Möglichkeit sich auf die AB einzufädeln oder geradeaus neben der Autobahn wieder abzufahren.
Hinter dieser Ampel wird extra nochmal auf die besagten 50 Kmh hingewiesen, wo die meisten Fahrzeuge schon 70 - 80, manche sogar um die 100 Kmh fahren...

Die Stadtautobahn besteht eigentlich nur aus unsinnigen Begrenzungen. Im Tunnel gib's ne Kurve die man mit 40 fahren soll. 110 - 120 Kmh ist da das Limit. LKW fahren dort 60, PKW 70 - 90 Kmh. Tja, das ist der Alltag, also wozu aufregen, einfach ignorieren :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dj flix
10.01.2008, 16:30 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

bin 23 kmh zuviel in einer 60 zone gefahren was passiert nun

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.01.2008, 16:50 Uhr

zu: hab ne dringende frage...

du wirst erschossen.

alternativ kannst du auch den auf dieser site vorhandenen bussgeldrechner befragen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

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