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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Hoelgy
19.08.2006, 12:20 Uhr
Fahrverbot was nun!
Hallo!!!
Ich wurde auf der Autobahn rausgezogen mit 134km/h zu schnell mit nem Anhänger...
Folge:
3 Punkte
1 Monat Fahrverbot
100 € Bußgeld!
Wollt jetzt mal wissen, ob man in irgendeiner Form das Fahrverbot umgehen kann.
Da ich meinen Führerschein beruflich brauche und das auch Bescheinigt bekommen würde...
Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen, schon einmal vielen Dank!
 retter 
19.08.2006, 12:55 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par=25
 durbanZA
19.08.2006, 13:03 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
» mit 134km/h zu schnell mit nem Anhänger... «
Hast Du Hybridantrieb? ;)
Also.. ausgehend von 34 zu schnell würde das ja hinkommen.
Allerdings benötigt fast jeder den Führerschein beruglich, und das wusstest Du auch, bevo Du die Übertretung begangen hast. Insofern stellst Du also keinen besonderen Härtefall dar.
Allerdings darfst Du -sofern es sich um Dein erstes Fahrverbot handelt- den Antrittszeitpunkt in einem Zeitraum von 3 Monaten wählen, und vier Wochen sind nicht die Welt. Vielleicht kannst Du da was mit Urlaub machen?
Wie gesagt-- Du musst Dir -ggf. auch vom Richter- vorwerfen lassen müssen, daß Du, wenn Du den FS für den Beruf brauchst, ja nicht hättest Du schnell fahren müssen.
Bei tatsächlicher Existenzbedrohung kann in AUsnahmefällen von einem Fahrverbot zu Gunsten einer höheren Geldbuße abgesehen werden.
mfG Durban
 Ps2spieler
19.08.2006, 14:15 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
was heisst 34 zuschnell in Deutschland darf man mit Anhänger nur 80 km/h fahren
 to
19.08.2006, 18:58 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
So ein Fahrverbot soll den Verkehrssünder ja gerade die Erkenntnis vermitteln, dass zu schnelles Fahren (noch dazu mit einem Anhänger) kein Kavaliersdelikt ist. Es dürfte sich also kaum ein Richter dazu breitquatschen lassen, auf ein Fahrverbot zu verzichten.
Trag es wie ein Mann und lerne aus deinen Fehlern! ;-)
 diezge
19.08.2006, 23:01 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
@Ps2spieler:
Und wenn's ein Anhänger mit 100 km/h - Zulassung war?
Gruß,
diezge
 diezge
20.08.2006, 00:01 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
@Thorsten:
Du hast mich mißverstanden.
Ich bezog mich nur auf die Aussage von Ps2spieler, daß Anhänger generell nur mit 80 km/h gefahren werden dürfen.
Gruß,
diezge
 Hoelgy
20.08.2006, 11:34 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
erstmal danke euch allen...
also es war ein 80er gespann...
und ich werd wohl hinnehmen wie ein mann, bleibt mir ja nichts anderes über...
 carhol
20.08.2006, 12:47 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
ich weiss nicht wo du die angaben zum bussgeld her hast.
richtig wird aber nummer 11.1.9 sein.
275 €, 4 punkte, 2 monate fahrverbot.
wirst du wohl besonders männlich sein müssen. umgehen wirst du es nicht können da dir vorsatz unterstellt wird.
holger
 durbanZA
20.08.2006, 14:26 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
@to, es ist gar nicht so unüblich, in bestimmten Fällen von einem Fahrverbot abzusehen.
 Hoelgy
20.08.2006, 14:32 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
@ holger
du musst die angaben zu der geschwindigkeit falsch gelesen haben, denn 11.1.9 ist im bereich von 51 - 60 km/h
und nicht wie bei mir im bereich von 31 - 40 km/h das waäre dann 11.1.7
 carhol
20.08.2006, 15:05 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
wenn es ein 80er gespann war, bist du 54 km/h zu schnell gewesen. für kfz über 3,5 t und kfz mit anhänger gelten nicht die "normalen" sätze.
holger
 Hoelgy
21.08.2006, 17:07 Uhr
zu: Fahrverbot was nun!
okay, sorry..
mir ist eben aufgefallen das ich in meinem ersten entry einen tippfehler habe, also ich wurde mit 114km/h als tatbestand angezeigt...
als 34km/h zu schnell...
nicht 134 wie ich erstens geschrieben habe...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Der grüne Pkw muss warten
Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte
Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

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