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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebol
17.07.2006, 00:32 Uhr

Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Hallo meine Frage:
Ich habe zur Zeit 17 Punkte wurde das letzte mal am 15.07.2004 geblitzt!! Jedoch wurde ich Gerichtlich im November 2003 (Alkohol) mit 6 Punkten bestraft und die sind doch fünf oder sogar zehn jahre da oder??!! Sind am 15.07.2006 daher 11Punkte weg???? Oder durch die Gerichtliche Strafe noch alle da???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.07.2006, 02:07 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Die 6 Punkte für die Alkoholstraftat bleiben dir 10 Jahre erhalten.
Für alle Vorangegangen anderen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird dadurch die Tilgung gehemmt. Ordnungswidrigkeiten werden trotzdem spätestens nach 5 Jahren getilgt.
Die letzten Blitzerpunkte sind nach 2 Jahren nun bereits gelöscht, da nichts neues dazukam.

Wenn du sicher gehen willst, kannst du beim KBA einen "Kontoauszug" beantragen.

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17.07.2006, 14:49 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

also müsste ich noch 6 Punkt haben und die anderen 11 sind seit dem 15.07.2006 gelöcht wurden???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Höchstparkdauer beachten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten