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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tuner
13.07.2006, 14:54 Uhr

fehlmessungen

bin im internet auf folgende seite gestoßen:

http://www.blitzen.globalprojekt.de/startseite.html

kann das sein ?

zitat:

"...dass viele Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren schlicht und einfach falsch sind, da die Messungen von Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, die Beamten mangelhaft eingewiesen sind oder die Messgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Sachverständige haben schon vor längerer Zeit festgestellt, dass im gesamten Bundesgebiet rund 15 % der Bußgeldbescheide als nicht korrekt anzusehen sind und bei ca. 80 % der Bußgeldverfahren das vorhandene Beweismaterial mangelhaft ausgewertet wurde...."

zitat ende

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
13.07.2006, 16:28 Uhr

zu: fehlmessungen

was ich gehört habe, wirken sich die Fehlmessungen nur zu Gunsten des Geblitzten aus.

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13.07.2006, 16:54 Uhr

zu: fehlmessungen

wie kann aber so etwas nachgewiesen werden?

müssen die beamten etc., die eine solche radarfalle aufstellen nicht alles genau protokollieren?

ich höre bzw. lese das heute nicht zum ersten mal...da gab es auch einen bericht im fernsehen darüber, wenn ich mich recht erinnere.

ps: ich bin nicht geblitzt worden aber mich interessiert es einfach einmal, ob der staat trotzdem (obwohl ungerechtfertigt) bescheide ausstellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tuner
13.07.2006, 17:27 Uhr

zu: fehlmessungen

vielen dank für diese ausführliche und sachdienliche antwort.

tja, technik die "begeistert"...oder wie sagt man so schön: maschinen machen keine fehler sondern nur die menschen die sie bedienen.

ich könnte mir aber dennoch sehr gut vorstellen, dass sich hier der staat fleissig bedient. aber wenn davon ein fahrverbot abhängt (durch eine evtl. fehlmessung), finde ich dies persönlich höchst bedenklich. wie soll man sich den dagegen wehren wenn dies den tatsachen entspräche.

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13.07.2006, 18:48 Uhr

zu: fehlmessungen

danke für die unqualifizierteste anwort des tages

wenn es um einen führerscheinentzug geht und es sich unter umständen wirklich um eine fehlmessung handeln sollte (in dem aktuellen fall sogar nur 1 km/h) dann hört der spaß auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.07.2006, 19:17 Uhr

zu: fehlmessungen

»wenn es um einen führerscheinentzug geht und es sich unter umständen wirklich um eine fehlmessung handeln sollte (in dem aktuellen fall sogar nur 1 km/h) dann hört der spaß auf.«

Ja, aber was erwartest du jetzt? Niemand hier im Forum kann dir in einem Einzelfall sagen, ob eine Messung nun korrekt ist oder nicht. War der Wagen richtig positioniert bzw. die Lichtschranken richtig ausgerichtet, war die Anlage geeicht, Datum des letzten Eichprotokolls etc.

Um eine Messung anzuzweifeln, sollte man schon einen begründeten Verdacht haben. Dann nimmt man zur Absicherung der rechtlichen Seite einen Anwalt, der dann zur Absicherung der technischen Seite wiederum ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben kann. Stellt sich hinterher heraus, dass die Messung korrekt war, hat man eine Menge Geld für nichts ausgegeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kind87
13.07.2006, 23:22 Uhr

zu: fehlmessungen

Ich stimme "MF" ebenfalls zu.
Wer meint zu schnell fahren zu müssen, ist schon schön blöd. Auch, wenn es wieder wie eine Predigt klingt, aber wer zu schnell fährt, gefährdet eben meist tatsächlich meist auch noch andere Verkehrsteilnehmer. Ich hab meinen Führerschein jetzt genau 7 Monate und bin glücklicherweise noch nie geblitzt worden und war bisher noch nicht in einen Unfall verwickelt.
Ich muss zugeben, dass ich selbst ab und zu mal ein bisschen zu schnell fahre (bis etwa 15km/h laut tacho), allerdings auch nicht überall, weil ich mir, wenn zu viele andere Verkehrteilnehmer um mich rum sind, denen gegenüber schuldig fühle.
Ich selbst habe in der ersten Woche nach Erwerb des FS einige pikante Szenen erlebt. Auf einer Bundesstraße (B430 zwischen IZ und NMS) kam mir eine Kolonne entgegen, Geschwindigkeitsbegrenzung ist an der Stelle 80. Aus der Kolonne heraus schnitt ein sich mir auf meiner Spur näherndes Fahrzeug die Kurve und hätte mich fast frontal erwischt. Das war einer von diesen wunderhübschen silbergrauen Fahrzeugen eines deutschen Herstellers, der meinte, er müsse mit 120 an der Stelle diesen LKW überholen. Ja, mich hätte das ganze beinah nicht nur das Auto sondern noch viel mehr gekostet, aber der LKW-Fahrer konnte durch eine beherzte Bremsung sowie durch Warnzeichen mit Lichthupe/Hupe schlimmeres verhindern....
Von Raserseite aus habe ich schon nette Geschichten gehört. Da meint einer, der in 4 Monaten aus der Probezeit raus wäre, er müsse in einer Zone 30, mit etwa 60km/h geblitzt werden und besitzt die Frechheit, sich darüber aufzuregen. DAS sind die Fahrer, durch die Fahranfänger in Verruf geraten.
Ich will mich jetzt nicht profilieren oder so, aber ich finde, als Fahranfänger trägt man größere Verantwortung als manch "alter Hase" im Verkehr, da es schließlich auch Zeiten gab, als der Führerschein erst mit 21 erworben werden konnte, da einem erst in diesem Alter die nötige Reife zugesprochen wurde. Und auch, wenn es manchmal schwer fällt, sich an jede Regel zu halten, so sollte man doch zumindest die gröbsten Verstöße vermeiden, um das Image der jungen Fahrer aufzubessern.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Geschwindigkeit erhöhen

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Möglichst weit rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Der Lkw wird anhalten

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.