HBler
19.06.2006, 13:13 Uhr
Vatertagstour aufm Fahrrad
Ich habe nen Problem, ich habe letzten Vatertag mit Kumpels ne Tour gemacht und dabei auch viel getrunken. Aufm Rückweg wurde ich dann von der Polizei angehalten und mußte blasen, es wurden immerhin (ca) 1,65Promille. So richtig fahren konnte ich auch nicht mehr, aber habe mir wohl im Suffkopp gedacht: "das passt schon". Es ist nix passiert und ich bin zu dem Zeitpunkt sogar "nur" an nem Park langgefahren.
Ich weiß das man betrunken auch nicht aufm Fahrrad fahren darf, aber trotzdem weiß ich nicht so wirklich womit ich da rechnen muß. Bin zum ersten Mal im Verkehr aufgefallen. Hat irgendwer ne Ahnung was mir bevorsteht oder was ich machen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!
Georg_g
19.06.2006, 22:16 Uhr
zu: Vatertagstour aufm Fahrrad
"Führerschein weg" stimmt so schon mal nicht, und es finden sich auch noch andere Fehler auf der von Heuschrecke verlinkten Seite. Zwar liegt eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 69 StGB kommt nur bei Kraftfahrzeugführern in Betracht, nicht bei Radfahrern.
HBler
19.06.2006, 23:22 Uhr
zu: Vatertagstour aufm Fahrrad
@ Georg-g: Dein Wort in Gottes Ohr! Das wäre ja super wenn ich den Lappen nicht abgeben müsste! Danke!
@ Heuschrecke: Laß das mal mit dem anschreiben, das wird so schon teuer genug! So teure Biere hab ich wohl noch nie getrunken! :-)