durbanZA
15.06.2006, 16:29 Uhr
zu: Fahrad ??
Als Fahrradfahrer bist Du ebenso Verkehrsteilnehmer und unterliegst der StVO. Verstöße dagegen werden geahndet wie bei PKW- Fahrern auch. Allerdings ist es üblich, daß das Bußgeld etwas niedriger ausfällt. Auch ist die Verfolgung von Alkoholfahrten auf dem Fahrrad etwas anders. Dennoch: Wenn Du zB mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährst, begehst Du einen A- Verstoß.
durbanZA
15.06.2006, 16:45 Uhr
zu: Fahrad ??
bidde :)
Manche sind sich dessen gar nicht bewußt. Wer fährt mit dem Rad nicht mal bei rot rüber? Ist nur dann ärgerlich, wenn man dafür zum Aufbauseminar muß!
tolu
15.06.2006, 18:12 Uhr
zu: Fahrad ??
auch als fussgänger ist bei rot gehen nicht gut. im besten fall 5 oder 10 euro im schlimmsten fall friedhof.
jon
15.06.2006, 19:15 Uhr
zu: Fahrad ??
also fußgänger wir kein bußgeld beim überqueren einer roten ampel fällig
durbanZA
15.06.2006, 22:38 Uhr
zu: Fahrad ??
aber klar doch! Ist aber im Vergleich zum Fahrradfahrer sehr gering!