MelG80
03.06.2006, 21:25 Uhr
betrunken Fahrradfahren
Hallo Ihr Lieben,
ich hab ne kleine wette zu laufen..
muß wissen, ob die polente nich auch schon unter 1,6 Promille Fahrradfahrer abkassieren kann und wenn inwieweit und welche bußgelder stehen an...
ich hab das zumindest schon häufiger gehört..
gibts ne rechtsgrundlage??
der Dank eilt euch voraus..
:o))
Mel
MarsTG
03.06.2006, 21:35 Uhr
zu: betrunken Fahrradfahren
Genau wie beim Auto fahren. Bei fahrauffälligem Verhalten ab 0,3 Promille.
Bin nur grad zu faul nen Paragraphen zu suchen.
DaRealAd
04.06.2006, 00:29 Uhr
zu: betrunken Fahrradfahren
Wenn du mit mehr als 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigst, gilt das auch am Fahrrad als §315c StGB.
Ohne Ausfallerscheinungen gilt bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit, dort greift dann §316 StGB.
Abkassiert wirst du da aber nicht von der Polizei und Bußgeld gibts auch keins, sondern das ist ein Straftatbestand und landet vor Gericht und wird im Regelfall mit einer saftigen Geldstrafe bestraft.
Eine 0,5 Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit wie beim PKW gibt es jedenfalls nicht.