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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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27.05.2006, 13:00 Uhr

zu: rot-geblitzt

mal eine etwas konstruktivere Antwort:
Die Gelbphasen sind genormt und abhängig von der erlaubten Geschwindigkeit. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beträgt die Gelbphase einer Ampel mind. drei Sekunden. Deine Ampel wird keine kürzere Gelbphase gehabt haben als alle anderen auch.
Ob der Verstoß wirklich geahndet wird, kann man natürlich nicht sagen. Wir können Dir hier keine Wahrscheinlichkeit sagen wie z.B. "Zu 80 % kommt da was".
Im allgemeinen ist es so: Wenn die Photos, die von Dir gemacht wurden, verwertbar sind, dann wird der Verstoß geahndet.

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Du bei Rotlicht in den durch die LZA geschützten Breich einfährst. Du wirst Dir also den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß Du den Verstoß hättest abwenden können.

Folgen für einen einfachen Rotlichtverstoß sind ein Bußgeld von 50 Euro (zzGl. Gebühren), 3 Punkte in Flensburg, ferner die Anordnung des Aufbauseminars und eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf einen Radweg

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich