sakurajanus
19.05.2006, 23:30 Uhr
Bordstein beschädigt... Bußgeld?
Beim Befahren einer Straße (Durchfahrt Verboten; Anlieger frei), jedoch nicht als Anlieger, wurde beim Wenden (ohne Gefährdung) der Bordstein durch den Schweller beschädigt.
Die durch Passanten gerufene Polizei machte daraus eine Verkehrsunfallanzeige, da Bußgeldtatbestand.
Ich bin in der Probezeit.
Meine Frage: Warum ist das ein BG-Bestand und VG-Bestand? Was hat mich zu erwarten? Nachschulung?
Bitte rasche Antwort.....
Danke
tolu
20.05.2006, 14:48 Uhr
zu: Bordstein beschädigt... Bußgeld?
ich hätte eher auf einen beschädigten schweller getippt.