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Bußgeld, Punkte, Probezeit
MAC_Dj
11.05.2006, 10:44 Uhr
2 Verstöße - Ampel / Geschwindigkeit - Probezeit
Hallo!
Vorgeschichte: Aufbauseminar wegen fahrlässiger Körperverletzung (Unfall der auf meine Kappe ging).
Jetzt passiert: Rotlicht Verstoß (3 Punkte (!?) + 50 €), Brief liegt schon vor. Hintergrund: Knapp noch über eine Kreuzung gefahren, dann Stau, stand noch in der Kreuzung, nach ca. 10 Sekunden hat's einige male geblitzt, das wars.
2 Wochen danach: Geblitzt, außerorts. Bin nicht sicher obs mehr als 20 km/h waren, gehen wir davon aus es waren mehr...
Was droht mir?
durbanZA
11.05.2006, 11:04 Uhr
zu: 2 Verstöße - Ampel / Geschwindigkeit - Probezeit
Na, mit Deinem Rotlichtverstoß haben wir ja jetzt genau das, was wir im Thread unten Diskutiert haben... interessant.
Wenn du die Kreuzung tatsächlich während der Rotlichtphase überquert hast, liegt ein Rotlichtverstoß vor, Du hättest 1. auch bei grün in diesem Fall nicht in die Kreuzung einfahren dürfen, und 2. den durch die LZA geschützten Bereich bei rot nicht überqueren dürfen.
Jetzt kommt es darauf an, ob die ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Da du von 50 Euro als Bußgeld redest, ist ersteres anzunehmen, das gibt tatsächlich 3 Punkte.
Das war Dein zweiter A- Verstoß. Hast Du bereits eine Aufforderung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen?
Jetzt kommt die nächste Geschichte, die Geschwindigkeitssache. Hier gehen wir jetzt mal vom worst case aus: Du wurdest mit 21 km/h abzgl. Toleranz geblitzt. Da das Dein dritter A- Verstoß in der Probezeit ist, droht Dir der Entzug der Fahrerlaubnis (Zur Erklärung: kein Fahrverbot, sondern tatsächlich der sog. Führerscheinentzug).
In diesem Fall würde eine Sperrfrist, erwartungsgemäß von 3 Monaten verhängt werden. Danach könntest Du einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde würde sich dann Deine Vorgeschichte ansehen und sich fragen: "Hey, kann der Junge fahren?"
Die Behörde kann Zweifel daran feststellen und ein Gutachten zur Fahreignung anfordern. Sollte dies positiv ausfallen, würdest Du eine neue Fahrerlaubnis kriegen. Während der Sperrfrist ruht die Probezeit.
Hoffe, Dir etwas geholfen zu haben.
Durban
MAC_Dj
11.05.2006, 11:17 Uhr
zu: 2 Verstöße - Ampel / Geschwindigkeit - Probezeit
Okay...gehen wir vom "2nd worst case" aus:
Geschwindigkeit war unter 20 km/h, Rotlichtverstoß wird wie von dir angesprochen geandet. Auf dem Brief steht KEIN Fahrverbot, oder kann dies damit zu tun haben, dass mein Vater Halter des Wagens ist.
Was droht mir für den Rotlichverstoß und somit zweiten A - Verstoß während der Probezeit - Verkehrspsychologe?
durbanZA
11.05.2006, 11:45 Uhr
zu: 2 Verstöße - Ampel / Geschwindigkeit - Probezeit
Das Strafmaß trifft den Fahrer, unabhängig davon, wer Halter ist.
Wenn die Geschwindigkeit unter 21 km/h bleibt liegt die Ahndung im Verwarnungsgeldbereich,d as können wir dann unter den Tisch fallen lassen.
Dieser zweite A- Verstoß hätte dann neben denen schon beschriebenen Strafen Konsequenzen für die Probezeit: Du würdest aufgefordert werden, an einer verkehrspsychlogischen Beratung teilzunehmen. Das ist nicht zu verwechseln mit der MPU!!!
Du kannst nicht bestehen oder durchfallen, Du absolvierst das alles einfach und wenn Du da einigermaßen aufnahmefähig erscheinst wird Dir das bescheinigt. Die Telinahme daran ist freiwillig. Allerdings kannst Du dadurch zwei Punkte abbauen und auf ein späteren Gutachten zur Ermittlung der Fahrtauglichkeit, das Du nach dem dritten A- Verstoß viellecht brauceh würdest, würde sich das auch positiv auswirken.
Bist Du rechtsschutzversichert? Dann würde ich die Sache mit dem Rotlichtverstoß mal zum Anwalt tragen... ganz unverbindlich.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben
Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist
Auf ein Verbot für Reiter
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
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