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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.04.2006, 17:10 Uhr

Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

Hallo

habe seit kurzem meinen Führerschein, gilt für mich denn jetzt diese 0,0 Promille Grenze oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
25.04.2006, 17:19 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

>>>habe seit kurzem meinen Führerschein, gilt für mich denn jetzt diese 0,0 Promille Grenze oder nicht? <<<

Nein. Bis 0,5 Promille passiert idR nichts. Fällst du allerdings mit 0,3 Promille bereits auf, kann dir trotzdem fahren mit Alk am Steuer vorgeworfen werden...
Bei einen Unfall kannst du eventuell die Teilschuld zugesprochen bekommen.

Trotzdem rate ich dir als Fahranfänger nichts zu trinken. Da dachten schon viele sie sind unter 0,5 Promille, obwohl sie bereits deutlich drüber waren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
25.04.2006, 17:27 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

jenau!

Gar nix trinken, und die Frage hat sich erledigt ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.04.2006, 17:30 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

Also... beachten sollte man die 0,3 0/00- Grenze. Denn als Ausfallerscheinung kann einem so einiges angerechnet werden.
Und 0,3 0/00 sind wahrlich nich viel... da reicht schon das eine oder andere Weinchen :)

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25.04.2006, 18:56 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

naja ich trinke nie vor dem Fahren...habts scho Recht, aber die 0,0 Promill Grenze gilt nicht, nur damit ich den Gossip in der Schule mal klären kann...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
25.04.2006, 19:02 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

oder 2 bier über 5 Stunden getrunken

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
25.04.2006, 23:31 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

naja, ich war unlängst mal bei einer Polizeistreife und hab gefragt, ob ich mal blasen dürfe. Hatte 2 Bier (Weizen 5,6%, je 0,5l) innerhalb von einer Stunde getrunken (1h danach war ich blasen), nicht sonderlich viel gegessen und wiege auch nur 70kg bei 180cm. Der Atemalkoholwert lag bei 0,16 -> Blutalk bei 0,32.
Da ich in der Woche auch nur 2-4 Bier (an einem Abend) trinke, denke ich nicht, dass ich sonderlich "trainiert" bin. Deshalb glaub ich, dass dieses Gehabe mit dem Alkohol übertrieben ist. Wenn man sich nicht mehr fit fühlt, soll man einfach nicht mehr fahren. Ich dürfte nachdem ich 3 Bier fast geext hab noch offiziell Auto fahren. Würd ich aber niemals mehr mit meinem Gewissen vereinbaren können, da ich dann einfach nicht mehr in der Lage bin vernünftig zu fahren.

Die Streife meinte noch zu mir, dass man bei >0,3 Promill nur Probleme kriegt, wenn man wirklich an nem Unfall beteiligt ist, sonst machen die eigentlich nichts. Achja und man SOLLTE generell niemals unter Alkoholeinfluss sich hinters Steuer setzen.

Meine Schlussfolgerung aus dem Ganzen: Ein Bier pro Abend geht locker, danach fahr ich nur unter besonderen Umständen (lange Zeit zum ausnüchtern auf Party gewesen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.04.2006, 00:20 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

Paty, in sofern hast Du Recht, daß man strafrechtlich bei weniger als 3 0/00 nichts zu erwarten hast. Bei einem Unfall wird die zivilrechtliche Seite allerdings ggf. zu Deinen Ungunsten entschieden.
Bleiben wir bei Deinen Weizen: Du hattest eine BAK von 0,32 0/00. Gut. Aber stell Dir vor, in diesem Zustand wärst Du gefahren und hättest -warum auch immer - beim Abbiegen das Blinken vergessen. Kann ja mal pssieren. Eine Polizeistreife stoppt Dich darauf hin. Schon droht Dir der Führerscheinentzug, weil das fehlende Blinken in diesem Fall eine Ausfallerscheinung wäre. Also soo locker is das nich...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
27.04.2006, 13:49 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

"Da ich in der Woche auch nur 2-4 Bier (an einem Abend) trinke, denke ich nicht, dass ich sonderlich "trainiert" bin"
jeden abend 2-4 bier? warscheinlich flaschen oder? also ich halte das schon für trainiert....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
27.04.2006, 23:25 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

@ChilliPalmer:
Muss meine Aussage wohl etwas geschickter formulieren. Will mich ja net weiter als "Alkoholiker" deklarieren lassen. Ich trinke in der Woche momentan einmal pro Abend (entweder Freitag oder Samstag). An diesem Abend können es dann so 2-4 Bier sein. In letzter Zeit und die nächsten Wochen lebe ich wegen Prüfungen sowieso bei 0,0 Promill.

@Durban:
Prinzipiell möglich ist es natürlich schon, dass man bei über 0,3 0/00 ne Strafe + Punkt kommt. Nur denke ich, dass die Streife, dann schon wirklich was gegen dich persönlich haben muss. Hab bisher auch von KEINEM gehört, dass er deswegen belangt worden ist. Und STRAFRECHTLICH hat man auch bei deutlich über 0,3 und sogar über 0,5 noch nichts zu erwarten. Dafür muss man afaik schon über 1,1 0/00 haben oder über 0,4, dann aber mit ernsten Ausfallerscheinungen. Man wandert ja wegen ner kleinen Überschreitung net sofort vors Gericht und muss mit ernsteren Konsequenzen rechnen. Konkret heißt das nach §316 StGB mit einer "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr". Das andere sind nur Ordnungswidrigeiten (werden ja auch nur mit Bußgeld + Punkte bestraft). Wenn man an einem größeren Unfall beteiligt ist, dann können einem auch schon niedrigere Werte zum Verhängnis werden. Ich erinner mich da an einen Unfall mit Todesfolge verursacht durch meinen Vater. Ihm wurde von der Polizei erzählt, dass selbst bei 0,1 0/00 noch mit einer erhöhten (dann auch wohl strafrechtliche) Bestrafung zu rechnen sei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.04.2006, 00:12 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

hm.. paty...

"Prinzipiell möglich ist es natürlich schon, dass man bei über 0,3 0/00 ne Strafe + Punkt kommt. Nur denke ich, dass die Streife, dann schon wirklich was gegen dich persönlich haben muss. Hab bisher auch von KEINEM gehört, dass er deswegen belangt worden ist."

Kommt tagtäglich vor, mu0t Dich nur mal in den anderen Foren umhören :)
Die Polizisten MÜSSEN solche Dinge übrigens zur Anzeige bringen. In der Beziehung haben sie wenig Ermessensspielraum.

"Ihm wurde von der Polizei erzählt, dass selbst bei 0,1 0/00 noch mit einer erhöhten (dann auch wohl strafrechtliche) Bestrafung zu rechnen sei. "

Unter 0,3 0/00 hat der Alkoholgehalt nur zivilrechtliche Bedeutung. (Beweis mir das Gegenteil :) )

"STRAFRECHTLICH hat man auch bei deutlich über 0,3 und sogar über 0,5 noch nichts zu erwarten. Dafür muss man afaik schon über 1,1 0/00 haben oder über 0,4, dann aber mit ernsten Ausfallerscheinungen. Man wandert ja wegen ner kleinen Überschreitung net sofort vors Gericht und muss mit ernsteren Konsequenzen rechnen."

Ordnungswidrigkeitsverfahren sind Bestandteil des Strafrechts. Und wenn Du wegen der kleinen Überschreitung Einspruch einlegst, wanderst Du sehr wohl vors Gericht.

darfst das aber auch gerne widerlegen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.04.2006, 14:48 Uhr

@paty

darfst gerne Gegenargumente bringen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
28.04.2006, 15:03 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

und bis vor ~5 Jahren waren 0,8 Promille auch noch in Ordnung.
Fahruntüchtig ist man erst ab 1,1...1,5 Promille.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
28.04.2006, 23:28 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

@durbanZA
1. Ich sag ja nicht, dass es gar nicht vorkommt, dass jemand der Trunkenheitsfahrt bezichtigt wird bei über 0,3 Promill. Ich halt es nur für sehr unwahrscheinlich. Inwiefern jemand "alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten" aufweist halte ich weiterhin für eine SEHR subjektive Einschätzung. Für den einen ist es ein vergessenes Blinken, für den anderen sind es erst Schlangenlinien. Genauere Klärung wird es da höchstens durch ein Gerichtsurteil geben (kennst du zufälligerweise grad eins?)

Wenn ich mal zitieren darf:
"Nicht zum Strafrecht zählt das Recht der Ordnungswidrigkeiten; es bildet einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts, in dem Übertretungen, die keine größere Bedeutung haben, mit Bußgeldern belegt werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht

Zurück in medias res: Absolut Fahruntüchtig ist man erst bei >1,1 Promill. Erst dann begeht man eine Straftat und wird nach Strafrecht verklagt. Sonst wären die Gerichtsurteile, die ich gesehn hab ziemlich sinnlos und die Staatsanwältin (speziell auf Betäubungsmittel spezialisiert) hätte ziemlichen Mist auf Fragen geantwortet. (Achja, waren natürliche richtige Verhandlungen, keine im Fernsehen, deshalb waren auch Fragen an die Staatsanwältin möglich)

Natürlich kannst du auch mit Einspruch vors Gericht gehen, aber ich ging vom Normalfall aus (man akzeptiert seine Strafe. Normalerweise wird es durch das Gericht nämlich nicht günstiger/besser). Du kannst auch wegen Falschparkens vor Gericht gebracht werden, wenn du die Politesse anmaulst (oder eben auch wegen Einspruch).

Hab grad was interessantes bei Google gefunden. Is zwar jetzt ein paar Jährchen alt, aber prinzipiell sollte sich nicht so viel geändert haben (nur eine weitere Absenkung der "erlaubten" Werte):
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/alkohol.html
Muss ich mir aber auch erst ganz durchlesen.

Und gib mir ein wenig Zeit zum antworten. Man munkelt, es soll auch Leute geben, die unter der Woche erst abends Zeit haben. ;-)

Paty

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.04.2006, 00:46 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

"Nicht zum Strafrecht zählt das Recht der Ordnungswidrigkeiten; es bildet einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts, in dem Übertretungen, die keine größere Bedeutung haben, mit Bußgeldern belegt werden."

Das stimmt auch. Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist eine Unterordnung des Strafrechts ("lex generalis/ lex specialis")

Also: Das öffentliche Recht beinhaltet das Strafrecht, was wiederum das Ordnungswidrigkeitsrecht, klar? ;)

Ich hab gerade nochmal nachgesehen; wenn Du bei Wikipedia "Ordnungswidrigkeit" eingibst, steht es da auch nochmal.

. Ich sag ja nicht, dass es gar nicht vorkommt, dass jemand der Trunkenheitsfahrt bezichtigt wird bei über 0,3 Promill. Ich halt es nur für sehr unwahrscheinlich. Inwiefern jemand "alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten" aufweist halte ich weiterhin für eine SEHR subjektive Einschätzung. Für den einen ist es ein vergessenes Blinken, für den anderen sind es erst Schlangenlinien. Genauere Klärung wird es da höchstens durch ein Gerichtsurteil geben (kennst du zufälligerweise grad eins?)

Hier haben wir das Problem, daß die Entscheidungen meistens schon in erster Instanz rechtskräftig werden. Daher hab ich kein Urteil zur Hand. Es ist aber tatsächlich juristische Praxis, das Fahrfehler wie fehlendes Blinken o.ä. als Ausfallerscheinung gesehen werden. Belege dafür bietet allein die Forensuche in den einschlägigen Foren.

Und gib mir ein wenig Zeit zum antworten. Man munkelt, es soll auch Leute geben, die unter der Woche erst abends Zeit haben. ;-)

Ja, tut mir leid, war etwas ungeduldig, hab nämlich gerade Urlaub :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paty
29.04.2006, 12:29 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

Erst stimmst du zu, dass Ordnungswidrigkeitenrecht "einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts" bildet und dann meinst du wiederum, das OWiG sei in dem StGB eingegliedert? Naja, ich möcht mal net weiter gegen dich wettern, dazu ist mein Rechtsunterricht schon zu lange her. Ich möcht allerdings noch zum Ausdruck bringen, dass die Aussage über lex specialis und lex generalis nicht unbedingt zur Folge hat, dass das eine im anderen eingegliedert ist. Es sagt nur aus, dass wenn 2 Gesetze miteinander im Konflikt stehen, dass speziellere dem allgemeineren vorgezogen wird (Lex specialis derogat legi generali). Ich zitiere jetzt nur noch einen Absatz aus meinem alten Rechtsbuch, dann geb ich mich dir geschlagen:

"In der Reform, die in die Neufassung des Strafgesetzbuches von 1975 mündete, wurden alle Strafvorschriften in Hinblick auf die Strafwürdigkeit der normierten Tatbestände hin untersucht; insbesondere wurde Verstöße gegen Ordnungsvorschriften aus dem Strafrecht ausgegliedert und dem Recht der Ordnungswidrigkeiten zugeordnet. Entsprechend sind reine Ordnungswidrigkeiten (z.B. die meisten Verstöße im Straßenverkehr) kein kriminelles Unrecht. Sie werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit Bußgeld belegt."
"Nur die als Folge von strafbaren Handlungen (im Sinne des StGB) ausgesprochene Strafe ist als solche zu verstehen. Daher ist beispielsweise das bei Ordnungswidrigkeiten verhängte Bußgeld keine Strafe im Sinne des Strafrechts."
passt so nämlich eigentlich auch zu meiner Quelle aus Wikipedia und zu meiner persönlichen Meinung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.04.2006, 12:32 Uhr

zu: Gelten jetzt die 0,0 Promille für Fahranfänger ?

Lassen wir die Diskussion, gibt ja wirklich wichtigeres auf Erden :)

Freunde bleiben :))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
29.04.2006, 15:13 Uhr

@Kahleberger

@Kahleberger
In der DDR wartete dann die Polizei vor den Kirchen bis der Priester nach nem schluck wein in der messe hinausging und in sein auto stieg...so konnte man u.a. auf die Kirche abzielen...

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