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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern netvergrampfn
02.04.2006, 20:25 Uhr

Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

Hallo,
habe gerade ein Erlebnis in Deutschland/Sachsen gehabt, das mir fast einen Herzinfarkt eingebracht hätte:
Wir wohnen am Elbufer (kein Luxus, eher Gegenteil), wo heute wie bei jedem Hochwasser reger Publikumsverkehr (spazieren, Katastrophen gaffen) herrschte, Hinterhaus ist ohne Anfahrtmöglichkeit.
Es ist bei uns Usus, daß -wenn man sperrige Sachen zu verladen hat- man kurz auf den Bürgersteig/Gehweg fährt, um das Auto zu entladen -vorausgesetzt, man fährt danach sofort wieder weiter.
Der Bürgersteig ist so breit, dass zwei Personen lockerst neben dem Auto vorbeigehen können, es gab noch nie ne Beanstandung von seiten der Polizei oder vorbeigehender (!) Politessen.
Es begab sich nun heute, daß wir (meine Freundin und ich und unser 5monatiger Sohn) mit dem Auto bis unters Dach mit Kindermöbel etc. dort zum Ausladen stehenblieben.
Da hielt ein Wagen im absoluten Halteverbot (Kreuzungsbereich), eine Frau steigt aus und
fotografiert mehrmals unser Auto, einmal mit Verkehrszeichen, das Gehweg anzeigt. Auf meinen Zuruf hin, daß wir nur die Kindermöbel ausladen und dann wieder wegfahren, "hechtet" sie ins Auto und sie (zwei Pers) fahren weg....

Ich bin absoluter Nicht-Gehsteig-Parker, bin ein Vorbildfahrer ohne Punkte und hab nur grad einen Mörderhals, was in D alles an Leuten rumläuft.

Frage:
Wenn sich die Frau erdreisten sollte, mich wegen meines Verhaltens anzuzeigen, was kann ich da machen?
Und was kann der Spaß kosten?
Und soll ich dem niederen Impuls folgen und sie wegen Parkens im absoluten Halteverbot anzeigen (werd ich nicht machen, keine Angst)?

Danke für eine kurze Antwort, wenn jemand eine Ahnung von Strafmaß/Kosten hätte.....

netvergrampfn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
03.04.2006, 15:15 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

Sollten die Bilder dich zeigen, so sind sie nicht vor Gericht verwertbar, da du einfach sagst du bist nicht einverstanden gewesen, dass man dich fotografiert (oder so war das doch?!)

PS: Lieber vorsichtig auf dem Gehweg geparkt, als die ganze Straße blockiert und somit viel mehr Leute gefährdet, da man immer vorbeifahren muss!

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
03.04.2006, 17:03 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

Vor dem Eintreffen irgendwelcher offizieller Schriftstücke würde ich mich an Deiner Stelle nicht so sehr damit belasten.
Ich habe zum Beispiel für den theoretischen Unterricht Situationen fotografiert, wo die beteiligten Personen sich wahrscheinlich so gefühlt haben wie Du. Es kam dann meinerseits auch nichts nach, es war nur ziemlich viel Arbeit, immer die Gesichter und Kennzeichen zu schwärzen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
03.04.2006, 18:12 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

@Heuschrecke
Bei mir könntest du da so laut werden wie du willst. Solang du keine Polizeiuniform trägst würde ich mich keinen Zentimeter bewegen, bevor ich meine Sache nicht erledigt habe.
Es ist doch wohl OK wenn man zum Ausladen mal eben auf den Gehweg fährt. Wenn dabei keiner behindert wird ist das sicher besser als die Strasse zu versperren.
Wenn man in der Stadt keine Garage unterm Haus hat dann geht es nun mal nicht anders wenn man Möbel, Getränke usw. kaufen war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
03.04.2006, 18:50 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

@Alex: 100%ACK!

Werde und würde mich auch von keiner Heuschrecke verscheuchen lassen!!! Aber scheinbar macht es unserem Möchtegern-Cop reichlich Spaß, sich aufzuspielen... nun ja... lassen wir ihn!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
03.04.2006, 19:07 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

@Verehrte heuschrecke,

es wäre mir lieb, wenn sich die Diskussion am konkreten Fall orientiert. Verallgemeinerte Gesellschaftspolitik kann man am Stammtisch einbringen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
03.04.2006, 20:45 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

@Heuschrecke
"Ihr seid das, worauf Deutschland stolz sein kann! "

Und du bist dann wohl der Typ, der (im Ausland) als "typisch Deutsch" bekannt ist?

Übrigens hat mich auch noch kein Polizist sofort weggeschickt sondern nur gemeint ich soll so schnell wies geht dann wieder wegfahren.

Erzähl uns doch mal in welcher Lage du wohnst? Wahrscheinlich eine typische Vorstadtsiedlung oder sowas, klar kann mann sich da über die Gehwegparker in der Stadt aufregen, weil man selber in seiner Einfahr oder genau vor seinen Gartenzwergen parken kann um sein Zeug auszuladen. In der Innenstadt geht das aber nunmal nicht und es ist nicht jeder so toll in Form dass er seine Möbel einfach ein paarhundert Meter bis zu seiner Wohnung tragen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
04.04.2006, 00:52 Uhr

zu: Bürgersteig/Gehweg zum Ausladen genutzt und ...

Also ich denke aber auch jeder sollte sich mal um seinen eigenen Dreck kümmern und hier nicht den Sheriff spielen. Falsch geparkt hat jeder schonmal.

Wenn mich bei soner Tätigkeit jemand anschreit, bekommt er die entsprechende Rückmeldung und ich beende mein Vorhaben.

Ich habe dennoch mein etwas teureren Parkplatz auf dem Geweg bezahlt und nen Infarkt ist es wahrlich nicht wert :-P

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen