Fendt930
21.03.2006, 19:06 Uhr
Anschnallpflicht
Hallo,
wenn ich jetzt auf dem Weg von einer Party nach hause angehalten werde und die netten Herren in Grün stellen fest das eine Person nicht angeschnallt ist, wer zahlt dann?
Der Fahrer oder die Person die nicht angeschnallt ist?
to
21.03.2006, 19:12 Uhr
zu: Anschnallpflicht
»wenn ich jetzt auf dem Weg von einer Party nach hause angehalten werde und die netten Herren in Grün stellen fest das eine Person nicht angeschnallt ist,... «
Wie geht das denn?
Warum fährst du denn los, wenn noch nicht alle angeschnallt sind?
jon
21.03.2006, 19:14 Uhr
zu: Anschnallpflicht
wenn die nichtangeschnallte Person zurechnungsfähig ist, also kein Kleinkind oder im 'Koma' zahlt sie, abr oft schauen sie bei 'nem vollen Auto nicht dadrauf.
durbanZA
21.03.2006, 19:38 Uhr
zu: Anschnallpflicht
Mir fallen dabei höchstens 5 Euro Verwarngeld ein Tb- Nr. 97 BKat, wenn es sich nicht um ein Kind handelt (dann wird das erheblich teurer). Interessant ist es im Falle eines Unfalls... wie würden da wohl die zivilrechtlichen Folgen für den Fahrzeugführer, der sich ja verpflichtet , Personen nur unter Berücksichtigung der § 21a, 21 und 23 StVO mitzunehmen. Was meint Ihr?
P.S.: Bin jetzt zu faul, die 4 zu zitieren ;)