Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.03.2006, 15:23 Uhr

Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Hi!

Ich wollte mal fragen was es an Bußgeld kostet, wenn man mit nicht zulässigen Standlichtbirnchen angehalten wird.

Die Rede ist hier von weißen Standlicht, statt den gelblichen. Die weißen Birnen haben wirklich nur eine andere Farbe, blenden halt nicht oder sonst irgendwas. Naja, deutsches Recht halt :-P

Kostet das nur Bußgeld, wenn man sich die Teile trotzdem einbaut? Oder muss man auch mit Punkten / Fahrverbot oder beim Unfall sogar mit Schuldzuweisung rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.03.2006, 18:57 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Hehe auch nicht schlecht. Dabei steht auf der Seite extra, dass die Teile nicht dieses Prüfzeichen besitzen und damit nicht in der STVO zugelassen sind.
Danke für die schnelle Antwort! ;-)

Grüße
Lizzard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2006, 19:23 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Ich weiß nur nicht was du mit "weißem statt gelblichem" Standlicht meinst ... eigentlich ist das Standlicht ja immer weiß ... (und es gibt auch "weißere" Lampen wie z.B. OSRAM Cool Blue mit E-Zulassung)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.03.2006, 19:54 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

hehe

http://www.xenonwhite.de/images/euronormal.jpg

Links das weiße Standlicht und rechts das gelbliche Standartlicht.

Die Wattzahl beträgt jedoch trotzdem die üblichen 5 Watt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
14.03.2006, 23:32 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Hallo Lizzard,


ja, diese Lampen hätte ich damals auch gerne zu meinen MTEC-H7-Lampen dazu bestellt. Leider habe ich es wegen der erwähnten "NICHT-ZULASSUNG" dann doch gelassen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
15.03.2006, 21:28 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Hallo,

also ich bin der Meinung, wenn man etwas in sein Auto einbaut, dass keine StVo-Zulassung hat, erlischt die Betriebserlaubnis für das Auto. Ob das
beim Standlicht allerdings so streng gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.03.2006, 01:23 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Also ich würde mal vorschlagen, dass du dir die OSRAM Cool Blue oder Philips BlueVision anschaust (Von beiden Typen gibt es auch Standlichbirndl). Die machen angeblich ein weißes Xenon-ähnliches Licht, und haben eine E-Zulassung.

Mit den nichtzugelassenen Lampen kommt es wohl immer drauf an welche Laune die Polizisten haben, es gibt sicherlich welche, die sich daran nicht stören bzw denen es nicht auffällt, wenn Farbe und Helligkeit passen, aber Ärger bringen kann es halt doch auch mal ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
16.03.2006, 15:36 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Ja das ist es wohl. Ich habe noch von niemanden gehört, dass die Polizei die Birnen rausgedreht hat (alleine schon die Arbeit da ranzukommen) um zu schauen, ob auf den ein E-Prüfzeichen drauf ist.

Habe mir die Dinger nun bestellt und dann werde ich sie wohl auch einbauen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cyberspeed
19.03.2006, 21:05 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Du hast die Möglichkeit wenn sie die Lichter nicht überprüft haben, welche mit dem gleichen Optischen licht einzusetzen die eine E Nummer haben und Einspruch einzulegen das dies ein Irrtum der Polizei war und die doch eine E Nummer haben anderer seits kostet es ca. 35€ und 1 Punkt soweit ich weis, war bei mir auch so bei Wiederholung musst du sogar zum TÜV es abnehmen lassen das dein Auto wieder Original Lichter hat kostet auch wieder...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cyberspeed
20.03.2006, 10:34 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Weil wenn die Polizei sagt das da zum Tatzeitpunkt hellere oder anders Farbige drinne waren hat man wieder die Arschkarte 1 Polizist hat eine Aussagekraft von 2 Zeugen und anhalten dürfen sie dich nur zu zweit also waren dort 4 Zeugen die gesehen haben das da andere drinne waren und er war wahrscheinlich alleine =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
20.03.2006, 12:08 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Hi,
1 Polizist = 2 Zeugen -> 2 Beamte = 4 Zeugen, lol? :D

Aus welcher Erzählung hast du das denn? :>

Ein Beamter ist auch kein "gott" der für 2 Zeugen spricht ;)...

Mfg,
P2k1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cyberspeed
20.03.2006, 14:13 Uhr

zu: Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen - Kosten?

Das weis ich weil ich bestimmt schon öfter vor Gericht stand als ihr und daher kann ich sagen dass ein Polizist mehr Aussagekraft hat als ein ich sag mal Staatsdiener

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte