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Bußgeld, Punkte, Probezeit
sunnytaeter
09.03.2006, 18:13 Uhr
rechts überholen
Hallo,
Mit was für Konsequenzen muss ich in der Probezeit bei einer Anzeige wegen rechtsüberholens auf der Autobahn rechnen?
Das ganze mit max. 10 km/h auf der rechten Spur...wegen einem Linksfahrer...
Wie gesagt, in der Probezeit.
Danke wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß
durbanZA
09.03.2006, 22:12 Uhr
zu: rechts überholen
TB- Nr. 17 BKat: Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt:
- Bußgeld 50 Euro (zzgl. Gebühren ab 25,50 Euro)
- 3 Punkte in Flensburg
- A- Verstoß, daher Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie Anordnung eines Aufbauseminars
:) mfG Durban
durbanZA
09.03.2006, 22:37 Uhr
zu: rechts überholen
that's so true :)
DaRealAd
10.03.2006, 01:04 Uhr
zu: rechts überholen
"wegen einem Linksfahrer..." klingt aber nicht gerade nach einer Fahrzeugschlange ...
sunnytaeter
10.03.2006, 11:40 Uhr
zu: rechts überholen
3spurige autobahn, ich in der Mitte, ein anderer vor mir, über eine Strecke von etwa 1000m hinter ihm hergefahren.
konnte nicht überholen da sonst
a) geschwindigkeitsüberschreitung
b) links überholverkehr war (der eben zu schnell fuhr)
klar wars ne blöde aktion, aber vor dem auf der rechten und mittleren Spur alles frei, über eine Distanz von mind. 400m...
Macht er sich dann nicht auf strafbar wegen linksfahrens bzw. Missachtung des Rechtfahrgebotes?!
Chiller
10.03.2006, 14:59 Uhr
zu: rechts überholen
» das rechtsfahrgebot gilt übrigens auch auf 3 spurigen bab. «
Auf 3spurigen BABs stimmt das so nicht. Lies doch einfach was w00t geschrieben hat. Im konkreten Fall durfte die mittlere Spur völlig legal dauerhaft befahren werden.
durbanZA
10.03.2006, 15:44 Uhr
zu: rechts überholen
chiller, die mittlere Spur darf nur befahren werden, wenn auf der rechten Spur ein Fahrzeug hält oder fährt.
Lizzard
10.03.2006, 17:12 Uhr
zu: rechts überholen
>>>Wer längere Zeit, also mehr als 20 sec. keinem Fahrzeug auf der rechten Spur begegnet, es also keinen Überholvorgang gibt, muss rechts auf die Spur wechseln!<<<
Natürlich ist klar das die Polizei euch trotzdem rauswinkt und ihr nen Knöllchen bekommen werdet.
Fakt ist, wer keinen überholen muss, hat links nichts zu suchen... Gesetz hin oder her...
Wers doch tut wird in die Schranken gewiesen. Spätestens von der Polizei ;-)
Chiller
10.03.2006, 18:26 Uhr
zu: rechts überholen
@durban
Falsch!
@Lizzard
Total Falsch!!!
(seid ihr zufällig Fahrlehrer?)
@Kahleberger
Das Gerichtsurteil spricht nicht von 20s sondern von "deutlich mehr als 20s":
» Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit (deutlich mehr als 20 Sek.), so gilt das Rechtsfahrgebot, OLG Düsseldorf NZV 90 39. «
Es gibt aber auch andere Urteile, z.B.:
» Striktes Rechtsfahrgebot .... ist, sofern auf dem mittl. Fahrstreifen zügig gefahren wird, wegen der Überholmöglichkeit auf dem äussersten linken Fahrstreifen auch nicht notwendig (BayObLG DAR 90, 187) «
durbanZA
10.03.2006, 19:18 Uhr
zu: rechts überholen
chiller, ich habe lediglich die StVO wörtlich zitiert; so falsch kann das also nicht sein: "sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt"
und jetzt kommst Du ;)
Andreas Wismann
10.03.2006, 19:34 Uhr
zu: rechts überholen
»die Polizei wird einen sowieso nie anhalten. Sogar die Leute die ständig links fahren werden nicht angehalten.«
Ach was?
Ich freue mich zwar darüber, dass nicht jedes zehnte Auto ein Polizeifahrzeug ist, aber solche Kontrollen finden durchaus statt (ich bekomme es selbst regelmäßig mit, du kannst aber auch einen Monat lang RTL II schauen).
Und ich würde mich bei der Wahl des Fahrstils nicht von der vermeintlichen Häufigkeit von Kontrollen leiten lassen, sondern davon, was richtig ist.
durbanZA
10.03.2006, 19:32 Uhr
zu: rechts überholen
"Und auf der ganz rechten Spur auf einer 3 Spurigen BAB zu fahren geht eh kaum, außer man fährt 80km/h."
Das ist diese Einstellung, die die Mittelspurschleicher produziert. Man kann auch sehr gut auf der rechten Spur 160 fahren.
warnecke, ich weiß, ich finde nur, daß auch das von chiller angesprochene Urteil meiner Rede- dem Zitat der StVO- nicht widerspricht... ;)
Chiller
10.03.2006, 19:35 Uhr
zu: rechts überholen
@Warnecke
Vielleicht solltest du mal mehr lesen. Es ging nicht um 1000m sondern um 400m ;-)
Wenn du die Gesetze und Urteile genauso gründlich liest wie die Beiträge hier, dann wundert mich nicht, dass du einige Verständnisschwierigkeiten im Straßenverkehr hast.
Andreas Wismann
10.03.2006, 19:40 Uhr
zu: rechts überholen
»dann wundert mich nicht, dass du einige Verständnisschwierigkeiten im Straßenverkehr hast«
Dieses Forum ist ein Spiegelbild der Straße, was die Umgangsformen angeht. Man hat's nicht nur mit dem Idealfahrer zu tun :-(
Gibt's noch was zur Ausgangsfrage zu schreiben oder können wir hier Schluss machen?
Andreas Wismann
10.03.2006, 19:53 Uhr
zu: rechts überholen
»aber nach meinen Erfahrungen ist es, zumindest hier, kaum möglich "oft" ganz rechts zu fahren«
Und genau für diese Fälle ist ja die Mittelspur-Regelung gedacht.
Ansonsten bitte ich alle Teilnehmer darum, enger am usprünglichen Thema zu bleiben und die Netiquette zu beachten. Danke.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Halten und Parken
Zum Überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte
Womit darf man hier nicht fahren?
Mit Leichtkrafträdern
Mit Kleinkrafträdern
Mit Mofas
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