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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Lizzard
06.03.2006, 22:06 Uhr
Auf Gehweg geparkt - 35€???
Hi!
Habe gerade gehört, dass daheim der Verwarngeldbescheid zu nen Knöllchen reingeflattert ist.
Ich soll jetzt 35€ bezahlen, weil ich angeblich auf einen Gehweg geparkt habe und jemanden behindert haben soll!
Das ist doch kompletter Schwachsinn. Der Gehweg war ungefähr 4 - 5 Meter breit und ich hab mich ganz rechts, also weit weg von der Fahrbahn hingestellt, wo eh nur die Hundescheiße liegt.
Die Passanten hatten somit min. noch 2 Meter Platz zum Laufen. Dort war auch kein Radweg oder dergleichen.
Zudem stand ich höchstens 30 min. da und keine Stunde.
Ich komme somit nur auf 15€ und nicht auf 35€...
Was soll ich da jetzt machen? Wie soll ich den Mist beweisen?
Lizzard
06.03.2006, 23:48 Uhr
zu: Auf Gehweg geparkt - 35€???
Ne also unter einer Stunde stand ich definitv da. War leider kein anderer Parkplatz frei und hatte wenig Zeit.
Schon ärgerlich sowas. Selbst wenn ich jemanden behindert haben soll, dann wären das nur 25€ gewesen. Schweinerei sowas...
Naja mal schauen was ich mache, wenn ich den Wisch am Freitag dann selber in der Hand halte. :-P
jon
07.03.2006, 18:03 Uhr
zu: Auf Gehweg geparkt - 35€???
"Das ist doch kompletter Schwachsinn. Der Gehweg war ungefähr 4 - 5 Meter breit und ich hab mich ganz rechts, also weit weg von der Fahrbahn hingestellt"
Das ist auch nicht der einzige Grund, warum nicht auf Gehwegen geparkt werden darf.
Gehwege sind im Normalfall nicht dafür ausgelegt, Autos zu tragen.
Lizzard
07.03.2006, 18:08 Uhr
zu: Auf Gehweg geparkt - 35€???
>>>Das ist auch nicht der einzige Grund, warum nicht auf Gehwegen geparkt werden darf.
Gehwege sind im Normalfall nicht dafür ausgelegt, Autos zu tragen. <<<
Ähm ja. Nur was ist denn in deinen Augen ne Behinderung? Wieso wird die im Busgeldkatalog überhaupt aufgeführt. Eine Behinderung ist es dann, wenn du den Fußgängern vielleicht nur noch nen halben Meter oder garkein Platz lässt.
Demnach ist jedes Falschparken ne Behinderung.
MrMurphy
07.03.2006, 21:57 Uhr
Behinderung
Hallo
"Eine Behinderung ist es dann, wenn du den Fußgängern vielleicht nur noch nen halben Meter oder garkein Platz lässt."
Das ist die leider übliche falsche Sichtweise von Autofahrern die interessanterweise selbst zu faul zum Laufen sind. Oder die so spät losfahren, das sie (angeblich) keine Zeit mehr haben sich einen zulässigen Parkplatz zu suchen.
Ein Auto hat auf dem Gehweg überhaupt nichts verloren. Eine Behinderung liegt schon dann vor, wenn ein Berechtigter (also Fußgänger oder Kind auf Fahrrad) dort entlag wollte, wo der Falschparker steht und um das Auto einen Bogen machen muss. Eine Behinderung ist also ganz schnell erreicht.
Es ist auch immer wieder interessant das die Leute, welche falsch parken und längere Zeit abwesend sind, meinen beurteilen zu können, was während ihrer Abwesenheit so um ihr falsch parkendes Auto herum geschah.
Gruß
MrMurphy
Lizzard
07.03.2006, 22:34 Uhr
zu: Auf Gehweg geparkt - 35€???
Tja, Zeit ist im heutigen Leben oft Geld. Ich kassiere pro Jahr immer um die 4-5 Knöllchen. Ich habe auch schon auf engeren Gehwegen geparkt und da wurden mir bisher immer die üblichen 15€ abgenommen.
Ist ja jetzt auch erstmal egal.
Ich werde mir das Freitag dann anschauen und ggf. weitere Entscheidungen treffen oder den Müll bezahlen...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Mit Gegenverkehr
Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren
Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?
Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken
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Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss mich vorbeilassen
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