NdegeOcello
16.02.2006, 18:27 Uhr
Auffahrunfall uns seine Folgen...
Hallo Freunde,
vor kurzem fuhr vor mir eine Frau, die an einer Fußgängerampel eine totale Vollbremsung hingelegt hat, als die Ampel auf gelb sprang. Sie machte generell einen unsicheren Eindruck.
Ich konnte nicht rechtzeitig bremsen (weil selbst ich noch locker hätte fahren können) und bin ihr leicht hinten drauf gerutscht. Meine Frage ist, ob sie eine Teilschuld trifft und wie ich diese geltend machen kann.
Als die Polizei kam hatte die gute Frau natürlich, wer hätte es vermutet, plötzlich doch noch Schmerzen im Rückenbereich (völlig unmöglich bei dem kleinen Ditscher).
Außerdem: Welche Folgen hat diese Sache (Straftatbestand) für mich in puncto Bußgeld, Versicherung und Punkte?
Vielen Dank für Eure Beiträge,
Gruß,
Chris
rizzo
17.02.2006, 07:46 Uhr
zu: Auffahrunfall uns seine Folgen...
315c ist m.E. hier nicht verwirklicht. Grob verkehrswidrig und rücksichtsloses fahren (das zusätzlich zu einer der "sieben Todsünden" Voraussetzung ist) erfordert wesentlich mehr als zu dichtes Auffahren im Stadtverkehr. Lt. Tröndle/Fischer (53. A. 2006) "Besonders schwerer Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift und Hinwegsetzen über die eigenen Pflichten aus eigensüchtigen Gründen"). Der Schaden am eigenen Wagen zählt selbstverständlich nicht als Gefährdung fremder (!) Sachen von bedeutendem Wert, egal wie hoch er ist.
Ziemlich sicher allerdings gibts ein Bußgeld, denn der Verstoß gegen § 4 StVO wird sich kaum leugnen lassen: "Der Abstand zu einem voraus fahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Gegenregel: "Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."
Allerdings hat die vorausfahrende sich ja normgemäß verhalten, § 37 Abs. 2 S. 5 StVO: "Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste zeichen warten." - und das IST ein zwingender Grund.
Aus den selben Gründen haftet natürlich NdegeOcello weit überwiegend für den entstandenen Schaden am anderen Fahrzeug (17 Abs. 1 StVG). Wie hoch, lässt sich - wie immer - kaum voraussagen. Nimmt man dazu die subjektive Einfärbung ("vollbremsung", "unsichere Fahrweise") der Infos weg (in soweit: Ack, Warnecke), würd ich meinen: der Vorausfahrenden wird kein nennenswertes Mitverschulden anzulasten sein.
Btw.ich finds immer herzerfrischend, wie leute, die sich falsch verhalten haben, sofort nach einem Unfall zum medizinischen Sachverständigen werden und per Ferndiagnose genau wissen, das DER kleine Ditscher AUF JEDEN FALL keine Rückenschmerzen verursacht haben kann, dabei selbst aber schon das bremsen vor ner gelben Ampel als Kapitalverbrechen ansehen.