SNB
12.02.2006, 14:54 Uhr
WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER
Hallo, letztes Jahr wurde ich bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.An dem gleichenTag wurde mein Führerschein Inverwahrung genommen.
Ich bekam ein Urteil und eine saftige Geldstrafe.
Nach 7 Monaten soll ich meine Führerschein wieder bekommen.
Gilt der Tag, wo mein Führerschein Inverwahrung genommen wurde, oder der Tag wo das Urteil gesprochen wurde?
to
12.02.2006, 15:29 Uhr
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Du bekommst Deinen Führerschein überhaupt nicht wieder. Der ist längst auf dem Plastikmüll. Nach Ablauf der Sperre kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die Dir dann - je nach Sachlage - erteilt oder auch nicht erteilt werden wird.
durbanZA
12.02.2006, 18:02 Uhr
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Wie hoch war denn Dein Alkoholwert und was war das für ein Unfall?
SNB
12.02.2006, 18:29 Uhr
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Es war keine Unfall, es war eine Kontrolle.
Alkoholwert betrug 1,2 Promille
DaRealAd
12.02.2006, 18:37 Uhr
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Es gilt das Datum der Rechtskraft des Urteils (also nach Ablauf der Rechtmittelfrist bzw Verzicht). Den Antrag auf Wiedererteilung kannst du bereits 3 Monate vorher stellen.
SNB
13.02.2006, 17:58 Uhr
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Vielen Dank für die Info´s!