MrMurphy
12.02.2006, 13:04 Uhr
Es darf abgeschleppt werden
Hallo
Natürlich darf auch ein Fahrzeug, das "nur" die Parkzeit überschreitet und ansonsten keine Behinderung darstellt (wie soll das in der Situation auch gehen?) abgeschleppt werden, um eine negative Vorbildfunktion zu verhindern.
Man kennt ja die üblichen Begründungen wie "Alle Anderen machen das doch auch so" und ähnliche.
Bei der Zeit, ab wann solche Egoisten abgeschleppt werden können, ist die Rechtsprechung etwas uneinheitlich, was aber auch davon abhängen kann, das jeder Fall individuell verhandelt wird. Einige Gerichte haben bereits ein Abschleppen nach einer Stunde als berechtigt empfunden, spätestens jedoch nach drei Stunden ist das Abschleppen ohne weitere Begründung eine angemessene Maßnahme.
Der Halter kann nur Punkte für Verstöße bekommen, die er entweder zu verantworten hat oder die selbst begangen hat. Verantwortlich ist er z. B. für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Falls das Auto also mit einer unzulässigen Bereifung unterwegs ist bekommen in der Regel der Fahrer und der Halter Punkte.
Fürs Parken könnte er nur Punkte bekommen falls er das Auto selbst dort abgestellt hätte, nicht jedoch zusätzlich zum eigentlichen Fahrer.
Gruß
MrMurphy
calibrafahrer
20.02.2006, 00:20 Uhr
zu: Falschparken - Abgeschleppt
mein auto wurde abgeschleppt.
habe da geparkt wo nur für Kunden ist... musste mein auto abholen bei abschleppdienst und hat 140 € gekostet..
DER BLÖDE ABSCHLEPPDIENST!!!!!!!!!!