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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smurfed
07.02.2006, 19:48 Uhr

ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Hallo zusammen,

habe mir bei bereits verlängerter Probezeit einen weiteren "Katalog A" verstoß erlaubt. Normaler Ablauf müsste nun die Aufforderung zur freiwilligen Verkehrspychologischen Untersuchung sein, richtig? Weis jemand was der Spaß ca. kostet?

Wenn jetzt nochmal was in der Probezeit passiert, ist so ziemlich Feierabend...(MPU, 3 Monate, Sanitätstest usw.).

Meine Frage ist jetzt:
Was bedeutet "wenn nun nochmal was passiert"? Heist das eine Bußgeldstrafe (mind. 40€ /1 Pkt) oder sogar absolute Kleinigkeiten wie "nicht angeschnallt" oder z.B. "kein Parkschein"?

Wäre super wenn mir das jemand sagen könnte. Danke schonmal!
...und bitte spart euch die Belehrungen und wie dumm ich bin usw., danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 20:27 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Aalso, was so eine verkehrspsychologische Beratung kostet kann ich Dir leider nicht sagen. Ebensowenig, was Du mit "Sanitätsdienst" meinst. :))
Aber weiter im Text: Gehst Du zu dieser freiwilligen Beratung, werden bei Dir 2 Punkte gutgeschrieben. Wenn nicht, dann nicht, es gibt aber auch keine weiteren Folgen.
Solltest Du jetzt noch zwei Verstöße nach Katalog "B" oder einen Verstoß nach Katalog "A" begehen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. (MErke: Wir sprechen hier nicht von einem Fahrbverbot, sondern von einem Führerscheinentzug!) Die Sperrfrist, bis Du einen neuen FS beantragen kannst, beträgt dann, je nach Schwere des letzten Verstoßes, mindestens 3 Monate.
Und nach dieser Sperrfrist solltest Du Dir echt nix mehr erlauben ;)

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11.02.2006, 16:49 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

vielen dank, durban, für die antwort.

Mit "Sanitätsdienst" meinte ich nichts anderes als den Erste-Hilfe-Kurs. Zugegeben, ziemlich dämliches Wort dafür (;

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:13 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

macht ja nüscht :)
schön, wenn's Dir wenigstens etwas Klarheit gebracht hat, auch wenn's keine wirkliche Hilfe war

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Fahrer

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Die Haftpflichtversicherung