DaRealAd
23.01.2006, 13:54 Uhr
zu: Seitenspiegel mitgenommen in Probezeit
Interessant für die Schuldfrage ist, wie breit die Straße war, und wieviel Abstand zum Straßenrand die Fahrzeuge jeweils hatten, ob einer eben zu weit links gefahren ist.
Georg_g
23.01.2006, 17:07 Uhr
zu: Seitenspiegel mitgenommen in Probezeit
»Bist du sicher, dass es keine Punkte gibt, wenn wir uns jetzt bei der Polizei melden und uns streiten, wer Schuld hat ...«
Erstaunlich, dass so viele Leute der Meinung sind, die Polizei könne in solchen Fällen Schiedsrichter spielen. Von den Polizisten war ja auch keiner dabei. Wenn du der Meinung bist, dass ihr beide noch etwas langsamer hättet fahren müssen und beide noch etwas mehr hättet ausweichen müssen, dann kann wohl auch von einem beiderseitigen Verschulden ausgehen.
Sinnvoll wäre, dass jeder seinen eigenen Außenspiegel bezahlt. Dann hat das mit Polizei, Bußgeld und Punkten nichts zu tun, und die Versicherung kommt auch nicht als lachender Dritter ins Spiel.
rizzo
24.01.2006, 13:06 Uhr
zu: Seitenspiegel mitgenommen in Probezeit
> Dem geht jedoch das gerichtliche >Mahnverfahren voraus
Humbug. Das Mahnverfahren ist eine besondere Vefahrensart und hat mit dem streitigen Verfahren nix zu tun. Im Übrigen trägt vor allem der KLÄGER das Kostenrisiko, denn DER muss ja die Gerichtskosten vorschießen, gell.