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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
31.12.2005, 12:52 Uhr

Zum zweites mal was nun.....

Hallo leute bin noch neu hier. Ich bin vor einem jahr Geblitzt "ein punkt" "Aufbauseminar" und "2 jahre Probezeit verlängert". Und gestern habe ich einen Unfall gemacht beim Überholen habe ich den Gegenverkehr nicht gesehen und bin gleich nach dem ich überholt hab wieder rechts eingeschert habe aber den Gegenkommende auto sein Spiegel weggerissen Polizei war da und habe mein Führerschei wegenommen und jetzt meine Frage Bekomme ich mein Führerschein in 3-6 Monate oder muss ich mein Führerschein neu machen?? Bitte ein schneller Antwort VORRAUS VIELEN DANK.

MfG hayro85

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31.12.2005, 13:25 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Kurz vor Jahresende fast noch einen mit in den Tot gerissen, he?
War Alkohol mit im Spiel? Gewöhnlich fragt man sowas gleich vor Ort die Polizei, wann man irgendwelche Papiere wieder bekommt...

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31.12.2005, 16:59 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Nein war kein DROGEN Ich hatte es nur SEHR eillig gehabt deswegen...

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31.12.2005, 17:24 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Hallo astra !

Erst mal herzlichen Glückwunsch, das Du noch lebst ! Als nächstes würde Ich mir ein gutes Fahrrad oder ein Monatsticket kaufen, denn der Anwalt, der dich da wieder raushaut, ist leider so real, als wenn Osama bin Laden in die Heilsarmee eintritt ! Verzichte hier darauf, die Gesetzeslage zu zitieren, da Du Führerscheintechnisch nur noch Geschichte bist ! Trotzdem guten Rutsch und Du hast jetzt wirklich einen Grund, dich richtig volllaufen zu lassen ! Aber denke daran, ab 1,6 promille mit dem Fahrrad ist auch Schluß mit lustig ! Gruß..der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
31.12.2005, 18:42 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

@Skywalker

Wie meinst das? das ich mein lappen neu machen muss oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 19:57 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Hallo Astra !

Ich denke schon, das Du in naher Zukunft kein Kraftfahrzeug mehr führen darfst ! Um genaue Tatbestände zu klären, wäre ein Rechtsanwalt, der sich auf verkehrstechnische Angelegenheiten spezialisiert hat, nicht unbedingt unratsam ! Solche Rechtssituationen sind immer schwierig, deshalb würde Ich hier keine Rechtsberatungen akzeptieren ! Mitunter gibt es rechtsgebeugte Freiräume, die aber nur ein geeigneter Anwalt klären kann ! In deinem Fall sieht es eher übel aus ! Aber es gilt immer : Keine Norm ohne Ausnahme ! Unser Rechtswesen ist flexibel ! Ein guter Anwalt könnte verfahrensrechtliche Vorteile anzeigen ! Leider könnte ein schlechter Anwalt diese zu nichte machen ! Tatsache ist, das ein solches Forum völlig ungeeignet ist, um realtechnische Maßnahmen anzuzeigen ! Ob in deinem Fall eine Rechtsberatung angebracht wäre, ist eher fraglich ! Gruß..der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
01.01.2006, 08:56 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Ich bedanke mich nochmals. Aber da steht mir jetzt noch ein problem ich habe kein Rechtsschutzversicherung abgelschlossen also das mit Rechtsanwalt sieht sehr schlecht aus für mich naja ich denke wohl das ich mein Führerschein neu machen muss und 4 punkte bekomme hohe Bußgeld naja was soll ich machen... Nochmals danke für dein Beitrag...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist