Skywalker
30.12.2005, 19:52 Uhr
zu: Leitpfosten?
Hallo Sammy !
Wenn Jemand den Vorfall beobachtet und gemeldet hat , ist der Tatbestand der Unfallflucht gerechtfertigt ! Ob und wie Du jetzt reagierst, ist menschlich eher schwierig, rechtlich gesehen aber vordefiniert ! So eine Reperatur kann sehr teuer werden, obwohl es sich nur um einen Leitpfosten handelt ! Aber es müssen Mitarbeiter der Strassenmeisterei den Abschnitt sichern , um den Pfosten zu erneuern ! Das du unter Schock gestanden hast, spielt leider keine Rolle, da Du verpflichtet bist, den Schaden unverzüglich ( ohne schuldhafte Verzögerung ) zu melden ! Ich denke, das ist eine ziemlich schwierige Angelegenheit, da , wenn Du den Vorfall nachträglich aktenkundig machst, mit erheblichen Kosten belastet werden könntest oder im schlimmsten Fall den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt hast ! Mal eben einen Pfosten gerammt ist nicht, da Du den gesammten Aufwand der Wiederinstandsetzung bezahlen mußt ! Wie Du Dich verhalten wirst, ist deine persönliche Sache, aber in Zukunft wende Dich bitte " sofort " an die Polizei um rechtlichen Konsequenzen aus dem Wege zu gehen ! Leider wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, wie gnadenlos die rechtlichen Folgen im Falle einer Unfallflucht sind ! Ich hoffe, Du kommst da heile wieder raus, egal was Du unternimmst ! Gruß..der skywalker
rizzo
04.01.2006, 00:06 Uhr
zu: Leitpfosten?
@ skywalker, ist zwar OT, aber kannst du bitte mal etwas sparsamer mit deinen Ausrufungszeichen sein? Brennt wirklich in den Augen, wenn man deine Beiträge liest. Danke.