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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
20.11.2005, 13:19 Uhr

falsch parken/führerschein???

laut meinem vater wurde in der autobild mal ein fall geschildert, wo jemand ständig strafzettel fürs parken ohne parkschein kassiert hat und dem dann irgendwann der führerschein entzogen wurde. kann sows realistisch sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
20.11.2005, 15:58 Uhr

zu: falsch parken/führerschein???

mir gehts nicht um verkehrsbehindernd falsch parken, sondern um da wos erlaubt ist ohne ticket.

sonhol, ich weiß nich um welchen fall es da ging, aber danke.


naja, und ab wann wird das gefährlich? kommt da vorher ne vorwarnung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.11.2005, 18:24 Uhr

zu: falsch parken/führerschein???

Ich kenne den in der Auto-Bild geschilderten Fall nicht, aber vermutlich wurde dem permanenten Falschparker nicht die Fahrerlaubnis entzogen, sondern er bekam wohl nur ein Fahrverbot.

Diese Möglichkeit ergibt aus der Bußgeldkatalog-Verordnung, wo es heißt, dass jemandem bei beharrlichen Pflichtverletzungen ein Fahrverbot auferlegt werden kann. Das gilt dann auch für Fälle, wo ein einzelner Verstoß noch kein Fahrverbot ergeben würde, wie z.B. das Falschparken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.11.2005, 22:15 Uhr

zu: falsch parken/führerschein???

Doch, § 4 BKatVO kommt auch bei Parkverstößen in Betracht. Zu unterscheiden ist Absatz 1, wo von groben Pflichtverletzungen die Rede ist, und Absatz 2, wo es um beharrliche Pflichtverletzungen geht.

Die groben Pflichtverletzungen sind allesamt aufgelistet, Parkverstöße gehören nicht dazu. Die beharrlichen Pflichtverletzungen sind nicht aufgezählt, weil hierzu alle Ordnungswidrigkeiten zählen können. Daher ist als Beispiel nur die zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h oder mehr genannt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.11.2005, 22:54 Uhr

zu: falsch parken/führerschein???

Ich habe mal von einem Fall gehört, bei dem eine Frau ständig vor ihrem Geschäft falsch parkte (ob Halteverbot oder kein Parkschein weiß ich nicht mehr), so dass hier wegen Vorsatz irgendwann das Verwarngeld auf 40 € oder mehr erhöht wurde, so dass deswegen ein Punkt in Flensburg folgte. Auf Dauer hatte das dann zur Folge, dass über 60 Punkte auf dem Konto waren und dann war der Führerschein weg.

Aber dazu muss die Dame schon einige Voreintragungen gehabt haben, oder die Verwarnungen wegen des Punktestandes seitens der Führscheinstelle ignoriert haben und trotzdem über Monate weiterhin falsch geparkt haben.

Das sind tatsächlich nur Einzelfälle, die ein äußert hohes Maß an Uneinsichtigkeit voraussetzen. Aber möglich ist es...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
21.11.2005, 19:39 Uhr

zu: falsch parken/führerschein???

mir dohte auch mal ein anchbar wegen falschparkens die polizei zu rufen-fand ichd amals deswegen assig weil die einfahrt,d ie ich blockierte, die meiner eltern war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist