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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Viviane
20.11.2005, 13:19 Uhr
falsch parken/führerschein???
laut meinem vater wurde in der autobild mal ein fall geschildert, wo jemand ständig strafzettel fürs parken ohne parkschein kassiert hat und dem dann irgendwann der führerschein entzogen wurde. kann sows realistisch sein?
Viviane
20.11.2005, 15:58 Uhr
zu: falsch parken/führerschein???
mir gehts nicht um verkehrsbehindernd falsch parken, sondern um da wos erlaubt ist ohne ticket.
sonhol, ich weiß nich um welchen fall es da ging, aber danke.
naja, und ab wann wird das gefährlich? kommt da vorher ne vorwarnung?
Georg_g
20.11.2005, 18:24 Uhr
zu: falsch parken/führerschein???
Ich kenne den in der Auto-Bild geschilderten Fall nicht, aber vermutlich wurde dem permanenten Falschparker nicht die Fahrerlaubnis entzogen, sondern er bekam wohl nur ein Fahrverbot.
Diese Möglichkeit ergibt aus der Bußgeldkatalog-Verordnung, wo es heißt, dass jemandem bei beharrlichen Pflichtverletzungen ein Fahrverbot auferlegt werden kann. Das gilt dann auch für Fälle, wo ein einzelner Verstoß noch kein Fahrverbot ergeben würde, wie z.B. das Falschparken.
Georg_g
20.11.2005, 22:15 Uhr
zu: falsch parken/führerschein???
Doch, § 4 BKatVO kommt auch bei Parkverstößen in Betracht. Zu unterscheiden ist Absatz 1, wo von groben Pflichtverletzungen die Rede ist, und Absatz 2, wo es um beharrliche Pflichtverletzungen geht.
Die groben Pflichtverletzungen sind allesamt aufgelistet, Parkverstöße gehören nicht dazu. Die beharrlichen Pflichtverletzungen sind nicht aufgezählt, weil hierzu alle Ordnungswidrigkeiten zählen können. Daher ist als Beispiel nur die zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h oder mehr genannt.
DaRealAd
20.11.2005, 22:54 Uhr
zu: falsch parken/führerschein???
Ich habe mal von einem Fall gehört, bei dem eine Frau ständig vor ihrem Geschäft falsch parkte (ob Halteverbot oder kein Parkschein weiß ich nicht mehr), so dass hier wegen Vorsatz irgendwann das Verwarngeld auf 40 € oder mehr erhöht wurde, so dass deswegen ein Punkt in Flensburg folgte. Auf Dauer hatte das dann zur Folge, dass über 60 Punkte auf dem Konto waren und dann war der Führerschein weg.
Aber dazu muss die Dame schon einige Voreintragungen gehabt haben, oder die Verwarnungen wegen des Punktestandes seitens der Führscheinstelle ignoriert haben und trotzdem über Monate weiterhin falsch geparkt haben.
Das sind tatsächlich nur Einzelfälle, die ein äußert hohes Maß an Uneinsichtigkeit voraussetzen. Aber möglich ist es...
Viviane
21.11.2005, 19:39 Uhr
zu: falsch parken/führerschein???
mir dohte auch mal ein anchbar wegen falschparkens die polizei zu rufen-fand ichd amals deswegen assig weil die einfahrt,d ie ich blockierte, die meiner eltern war.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht
Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn
Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
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