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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Mignar
29.10.2005, 18:14 Uhr
Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Hallo,
soeben bin ich von einem Wild herumfuchtelnden und Fluchenden Taxi fahrer aufgeschrieben worden (Kennzeichen) weil ich auf einem Bus streifen gefahren bin um vorne an die Ampel zu kommen. Er selbst ist dabei auch auf dem Bus fahrstreifen gefahren und hätte, falls er doch hinter mir geblieben wäre keine einschränkungen gehabt. Um das etwas Bildlicher zu zeigen hab ich ein bild gemacht.
Hier: http://home.arcor.de/andrew.krug/Fahrstreifen.JPG
Ich bin noch in der Probezeit und habe bis jetzt noch nichts an Punkten oder Strafen bekommen.
Hoffe ich wisst was auf mich zukommt
Danke
mig
jon
29.10.2005, 18:41 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Taxis und Linienomnibusse dürfen auf Busspuren fahren, alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht. Das wird aber nur Verwarnungsgeld kosten, außerdem muß der Taxifahrer es auch durch Foto, o.ä. beweisen und ich bezweifle, das solch ein geringer Verstoß verfolgt wird.
xgoedex
29.10.2005, 18:45 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Mach dir keine Sorgen! Selbst wenn etwas kommen sollte, dann sind es nicht mehr als maximal 35,- Euro.
Es kämen folgende Tatbestände in Frage:
Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse und Taxen.
§ 41 Abs. 2 StVO 15,- Euro
Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse und Taxen und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr.
§ 41 Abs. 2 StVO 35,- Euro
Zeichen 245 ist ein rundes Schild mit einem weißen Bus auf blauem Grund.
Alternativ käme noch in Betracht:
Sie benutzten als Nichtberechtigter einen Sonderweg.
§ 41 Abs.2 StVO 10,- Euro
Da die Polizei aber wichtigeres zu tun hat und sehr gut weiß, dass Taxifahrer oft selber die schlimmsten Verkehrssünder sind, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gar nichts kommen.
Mignar
29.10.2005, 18:49 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Ich habe das Bild eben mal ein wenig verändert. Vielleicht ist es dann etwas besser.
Also allein durch das aufschreiben des Kennzeichen und der Aussage des Taxi-Fahrers kann mir nichts passieren?
Mignar
29.10.2005, 19:09 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Ich war gerade auf dem Bus streifen da kam er von hinten angerast. hat dann nach der ampel kurz gehalten sodass er hinter mir fährt und dabei war er dann beim aufgeschreiben.
jon
29.10.2005, 21:48 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
"bist du hinter dem taxi geblieben oder hast du es etwa rechts überholt? "
@sonhol: Das ist doch egal, innerorts darf rechts überholt werden.
Viviane
29.10.2005, 22:16 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
naja, aber wenn cih rechts schneller fahr als links und die straße lang genug ist überhol ich doch automatisch?
durbanZA
29.10.2005, 22:56 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
genaugenommen nicht, viviane, Du fährst eben nur rechts schneller als links. Aber den Unterschied dazwischen zu erörtern wäre einen eigenen Thread wert, der Meinermeinung nach nicht sooo interessant wäre.
Aber Du kannst durchaus auch innerorts theoretisch wegen verkehrswidirgem Rechtsüberholen bestraft werden, kam in seltenen Fällen auch schon vor.
Viviane
30.10.2005, 08:44 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
gut, da es sich ja meistens nich gleich um 20 km /h handelt sondern nur um 5 oder so würde das ewig dauern, aber wenn man eine unendliche strecke setzt auf der 2 autos auf gleicher höhe, aber mit unterschiedlichen geschwindigkeiten losfahren und die geschwindigkeit halten wird der schnellere von beiden doch unweigerlich irgendwann, egal wie spät, am langsameren vorbeiziehen-und wenn er nur 200 m/h schneller ist als der andere.
xgoedex
30.10.2005, 14:32 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
»gleiche situation, jetzt aber nur ein fahrstreifen, drei autos stehen bei rot vor der ampel, du fährst rechts mit mopped bis zur haltlinie vor = verbotenes "rechtsüberholen".«
Mit Fahrrad oder Mofa jedoch erlaubt!
(Siehe § 5 Abs. 8 StVO)
Georg_g
30.10.2005, 17:29 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
»unterschied zwischen "rechts schneller als links" und "rechts überholen" etwas klarer geworden ?«
Aber sonhol, da gibt es doch gar keinen Unterschied. "Rechts schneller fahren als links" ist absolut identisch mit dem Begriff "rechts überholen".
Georg_g
30.10.2005, 18:46 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Na gut, dann hast du da eine andere Rechtsauffassung als ich. Ich sehe keinen Unterschied zwischen "rechts schneller als links" und "rechts überholen". Das schließt natürlich nicht aus, dass es erlaubtes und verbotenes Rechtsüberholen gibt.
Du schreibst, dass beides gleich aussieht, aber etwas anderes ist. Was ist denn anders?
Georg_g
30.10.2005, 19:32 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Schön, aber was ist denn jetzt der Unterscheid? Wenn es einen solchen gibt, muss man ihn doch in Worten ausdrücken können. Anders ist es bei der Unterscheidung "überholen" und "vorbeifahren" - hier gibt es einen klaren Unterschied. Bei "rechts überholen" und "rechts schneller fahen als links" vermag ich keinen Unterschied zu erkennen.
Georg_g
30.10.2005, 20:34 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Schon gut, sonhol, wir müssen uns deswegen nicht streiten. Beck, Bouska und Hentschel wissen aber auch keine Antwort auf die Frage, was denn nun der Unterscheid ist. Vielleicht liegt es daran, dass es keinen gibt ;-)
Gruß, Georg
(der in Zukunft nur noch rechts schneller fährt als links, aber dabei keinesfalls überholt).
Chiller
30.10.2005, 20:47 Uhr
zu: Mit Motorrad "vorgedrängelt"
Hier muss ich sonhol leider mal wieder korrigieren:
Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne an einem Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BGHSt 25 293).
Ob man es nun als rechtsüberholen, rechtsvorbeifahren oder "rechts schneller als links" bezeichnet, es ist immer dasselbe.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren
Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen
Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Überholen
Zum Halten und Parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
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