calibrafahrer
20.10.2005, 02:32 Uhr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Hallo,
ich habe einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen und musste sozialstd. arbeiten.
habe gearbeitet und noch einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen und stand da "eingestellt".
d.h. ich bekomme keine Punkte und Bußgeld?
DaRealAd
20.10.2005, 20:40 Uhr
zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Vermutlich hatte die Staatsanwaltschaft die "Einstellung gegen Auflagen" angeboten und diese Auflage war eben die Ableistung von Sozialstunden. Nach dieser Art der Verfahrenseinstellung bekommst du tatsächlich keine Punkte und kein Bußgeld.
(Anders sieht es bei einer Einstellung aus mangelndem öffentlichen Interesse oder geringer Schuld aus, hier wird das Verfahren an die Bußgeldstelle abgegeben, welche eventuell den zu Grunde liegenden Verkehrsverstoß ahndet)
calibrafahrer
20.10.2005, 23:32 Uhr
zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
nein, also...
Im Brief (von der Staatsanwaltschaft) stand da - ich musste Sozialstd. arbeiten wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Habe diese Sozialstd. gearbeitet und kam eine Antwort von der Staatsanwaltschaft. "Das Verfahren wurde eingestellt."
also muss ich mit Bußgeld rechnen?
DaRealAd
20.10.2005, 23:47 Uhr
zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Die Staatsanwaltschaft kann dich nicht zu Sozialstunden verurteilen. Entweder es war eine Auflage zur Einstellung, wie vorher von mir gesagt, oder du warst vorm Jugendgericht und wurdest zu Sozialstunden verurteilt (hier gäbe es auch Punkte, Bußgeld, etc; aber das war wohl nicht der Fall)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so gelaufen ist, wie beschrieben und dass da nichts mehr kommt.