Silberstern
05.10.2005, 18:05 Uhr
Videowagen filmt Motorradfahrer - Messungen am Moped
Hallo!
Auf der BAB hat mich (ich war mit dem Motorrad unterwegs) ein Videowagen gefilmt. Als die Polizisten in Zivil mich anhielten, sagten Sie ich wäre zu schnell gefahren. Wie schnell konnten die Beamten mir nicht sagen, dazu müssten Sie noch Messungen am Motorrad durchführen. Ich musste mich auf das Motorrad setzen und dieses gerade halten. Einer der Polizisten hat dann die Messung (vom Nummernschild bis zum Fußboden, breite etc.) vorgenommen. Anschließend fragte ich, wie schnell ich nun gewesen wäre. Ich erhielt die Antwort, dass sie dieses erst mit Hilfe eines Computerprogrammes errechnen müssen und ob das Video was geworden ist wüßten sie auch nicht.
Braucht man wirklich die Maße vom Motorrad um eine Geschwingkeitsüberschreitung zu messen?
Muss normalerweise nicht die Frage gestellt werden, ob ich das Video sehen möchte?
Auf dem Bußgeldbescheid steht nur ein Zeuge, es waren aber drei Polizisten in Zivil. Braucht nur ein Zeuge im Bescheid aufgeführt werden oder müssen alle drei aufgeführt werden?
DaRealAd
05.10.2005, 22:49 Uhr
zu: Videowagen filmt Motorradfahrer - Messungen am Moped
Für eine "normale" Video-Geschwindigkeitsmessung muss der Messwagen für eine gewisse Strecke in konstantem Abstand hinter dir herfahren, da das Messsystem nicht deine Geschwindigkeit messen kann, sondern nur die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges protokolliert.
Vielleicht war das in deinem Fall den Beamten nicht möglich, so dass nun das Video in Einzelbildern analysiert wird, so ähnlich wie bei den Video-Abstandsmessungen. Dazu wird die Strecke anhand von Fixpunkten wie z.B. Fahrbahnmarkierung oder Leitpfosten gemessen, die Zeit ist ja durch die Videoaufzeichnung bestimmt, darüber ließe sich dann deine Geschwindigkeit ermitteln.
Scheinbar wussten die Polizisten wohl sehr genau Bescheid, was und wie sie messen müssen, daher wird das denke ich schon seine Richtigkeit haben.
Das Video muss dir nicht gezeigt werden, du kannst es später im Bußgeldverfahren im Rahmen der Akteneinsicht zu Gesicht bekommen.
Ein Zeuge reicht aus, vermutlich war es der Beamte, der das Video aufgenommen und/oder ausgewertet hat. Entweder die anderen Kollen können nichts dazu aussagen, oder man hat sie einfach so weggelassen, eine Pflicht alle aufzuführen gibt es auf keinen Fall.