durbanZA
20.09.2005, 19:09 Uhr
zu: Unachtsamkeit im Straßenverkehr
Hast Du die die 35 Euro an Ort und Stelle bezahlt? Vermutlich wurdest Du wegen eines Verstoßes gegen § 1 der StVO, die Pflicht der Sorgfalt und gegenseitigen Rücksichtnahme, bestraft. (Vielleicht 1.4 BKat?)
Dann handelte es sich um ein Verwarngeld, daß keine weiteren Konsequenzen hat.
mfg durban
durbanZA
21.09.2005, 12:23 Uhr
zu: Unachtsamkeit im Straßenverkehr
Vermutlich entweder Vernachlässigung der Sorgfaltspflocht beim Rückwärtsfahren oder Parken oder Abbiegen/ Rückwärtsfahren/ Wechseln des Fahrstreifens ohne Beachtung des Rückwärtigen Verkehrs.
Bestimmt ne anfechtbare Sache, aber bei einem Verwarnugsgeld würde ich auch bezahlen und gut is. Nich das man sich da dann doch noch ein Bußgeld einfängt...
@casello, Bußgelder von 35 Euro können sehr wohl Konsequenzen für die Probezeit haben!
durbanZA
21.09.2005, 13:06 Uhr
zu: Unachtsamkeit im Straßenverkehr
Zum Beispiel ein Verwarnungsgeldangebot daß entweder ausgeschlagen oder dessen Einspruch abgelehnt wird. Das kann seitens der Amtsanwaltschaft oder eines Gerichtes ohne Erhöhung in ein Bußgeld umgewandelt werden (eben kein Verwarnungsgeld) mehr, das dann die üblichen Konsequenzen zur Folge hat (Gebühren, Nachschulung usw.)