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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BlackVictory
16.09.2005, 14:40 Uhr

mit 41 km/h zu viel geblitz

halllo

ich wurde mit 41 km/h zu viel geblitz...

ich werde jetzt
-100€ Bußgeld zahlen müssen
-3Punkte in Flensburg
-1 Monat Fahrverbot...
- Nachprüfung
- 2 Jahre längere Probezeit...

jetzt ist meine Frage, bezieht sich die Probezeitverlängerung auch auf mein Motorradführerschein...
das Fahrverbot auf mein Führerschein für "Flurförderfahrzeuge" (Gabelstabler)

Wäre supper eine Antwort zu bekommen...

gibt es irgend eine Möglichkeit die 41 auf 40 zu senken, dann würde die anchprüfung wegfallen...

gruss BlackVictory

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
16.09.2005, 15:22 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

Hast du schon einen Offiziellen Zettel bekommen , das du 41 km/h zu schnell warst?Oder ist das nur deine meinung das du 41 zu schnell warst.Wenn dann werden von den 41 noch 3km/h Toleranz abgezogen,und die Tachos gehen auch nicht genau.Dann wärst du unter 41.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.09.2005, 16:31 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

Nachprüfung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.09.2005, 19:16 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

»bezieht sich die Probezeitverlängerung auch auf mein Motorradführerschein...
das Fahrverbot auf mein Führerschein für "Flurförderfahrzeuge" (Gabelstabler)«


Die Probezeit (und deren Verlängerung) gilt für alle Fahrerlaubnisklassen. Ebenso das Fahrverbot, es gilt für Auto und Motorrad gleichermaßen. Gabelstapler fähst du vermutlich nur auf nicht-öffentlichen Straßen (z.B. in einem Lager), sodass du hier auch keinen Führerschein benötigst. der sog. "Staplerschein" ist kein Führerschein in diesem Sinne. Vielleicht informierst du wegen arbeitsrechtlicher Dinge aber dennoch deinen Arbeitgeber über das Fahrverbot.

»gibt es irgend eine Möglichkeit die 41 auf 40 zu senken, dann würde die anchprüfung wegfallen...«

Die Nachprüfung ist eine Nachschulung. Und die würde auch nicht wegfallen, weil ein Aufbauseminar schon ab 21 km/h Überschreitung fällig ist. Wegfallen würde allerdings das Fahrverbot.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
16.09.2005, 22:33 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

»Wegfallen würde allerdings das Fahrverbot. «

Aber nur wenn es außerhalb geschl. Ortschaften war. IgO reichen 31 km/h Überschreitung und mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.09.2005, 06:27 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

>>Wegfallen würde allerdings das Fahrverbot.

>Aber nur wenn es außerhalb geschl. Ortschaften war. IgO reichen 31 km/h Überschreitung und mehr.

Korrekt, aber ich hatte schon die Informationen des TE in meine Antwort hineingewurstelt. Er schrieb von 100 Euro und 3 Punkten, d.h. es kann nur agO gewesen sein, denn igO wären es 125 Euro und 4 Punkte gewesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
17.09.2005, 10:30 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

Hatte ich schon fast geahnt ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
19.09.2005, 22:25 Uhr

zu: mit 41 km/h zu viel geblitz

was mich interresieren würde wennn nach tolleranz usw dannn genau um 1km in einer höheren Strafe fällt wie in diesen Fall was machen kannn zb mit Anwalt behaupten das das messinstrument um 1 km falsch gemessen wurde hat man da eine chance das ein Gericht oder sonst igendwie der Wert korigiert wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reisschuessel
21.09.2005, 18:20 Uhr

41 sind leider genau einer zu viel... :-((

Moin,

habe es vor ein paar Jahren mal probiert (war auf einer menschenleeren schnurgeraden Landstraße auch 41km/h drüber - nach Abzug aller Toleranzen).

Habe mir einen Anwalt genommen, habe mir eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, daß ich meinen Führerschein auch dienstlich brauche - Resultat: Keine Chance...

3 Punkte, 250,- DM Strafe und 4 Wochen Gehbehinderung :-((
(Für Probezeit bin ich zu alt...)

Du kannst es natürlich versuchen, aber allzu große Chancen würde ich mir an Deiner Stelle nicht ausrechnen, ich fürchte da geht's Dir wie mir und Du mußt da einfach durch.

Viel Glück - RS

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

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Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen