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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mogry
24.08.2005, 11:50 Uhr

Heute morgen Auffalunfall in der Probezeit

Bin heute morgen nem alten Opel Corsa mit meinem Mazda 3 draufgefahren und habe ihn auf einem Müllwagen geschoben. Nicht überschreiten der Geschw. (60 Kmh), aber zu kurzer Sicherheitsabstand. Er hat gebremst, ich hab voll gebremst und dann war es auch schon zu spät.

Eigentlich keine Personenschäden, aber als die Polizei da war hat er mit Nacken- und Schulternschmerzen geklagt. Opel Totalschaden, Müllwagen angekratz und mein Auto -> Front+Lüftung+Kühlung usw. kaputt.

Habe seit 5 Monaten den Führeschein, somit noch in der Probezeit. Was passiert nun und was kann mich erwarten?

Und weil das ja n geiler Monat ist wurde ich in Hamburg am Sa. abend geblitzt. Entweder mit 5-10 kmh oder 25-30 kmh zu viel(entweder 80- oder 60-Zone), aber das müsste ich auf meine Mutter abwälzen können. Die Sache würde sonst alles noch verschlimmern oder?

Mal schauen was darauß wird...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tommy2588
24.08.2005, 21:52 Uhr

zu: Heute morgen Auffalunfall in der Probezeit

"Auf deine Mutter abwälzen wird vermutlich nicht gehen, denn so schlecht sind die Blitzerfotos auch nicht, dass man einen jungen Mann nicht von einer etwas älteren Frau unterscheiden kann. "


Wo steht denn dass er ein Mann ist? Sie kann doch auch ein Mädchen sein *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.08.2005, 22:06 Uhr

zu: Heute morgen Auffalunfall in der Probezeit

Wenn der Unfallgegner tatsächlich verletzt wurde, wird wohl doch erstmal eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. In Bagatellfällen werden diese Verfahren allerdings meist gegen Zahlung einer Geldauflage vorab eingestellt, dann kommt es nur noch zu dem oben genannten Verwarngeld von 35 €.

Wenn es allerdings tatsächlich vor Gericht gehen würde und es zu einer Verurteilung kommt, dann würde das 5 Punkte bringen und wäre auch ein A-Verstoß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mogry
24.08.2005, 23:10 Uhr

zu: Heute morgen Auffalunfall in der Probezeit

Neenee, bin schon ein junger Mann :-). Dachte das geht, weil sie mit in der Versicherung eingetragen ist und ich die Schuld nicht auf den Haupthalter, also meinem Großvater, schieben kann, da er sonst seinen Führeschein abgeben müsste.

Also wegen der Strafanzeige weiß ich noch nichts, aber das wird sich noch heraus stellen.

Aber es gibt doch die Regel mindst. soviel Abstand wie der Tacho immoment anzeigt und ich war ungefähr 30m von dem Corsa entfernt, als ich mit ca. 60kmh gefahren bin. Bin eigentlich ein sehr bewusster und aufmerksamer Autofahrer. Aber "wer drauffährt hat immer Schuld" ist hier wohl angesagt.

Aber ich kann doch auf sogenannte "Teilschuld" pledieren, da er eine Vollbremsung, evtl. auch starke Bremsung, gemacht hatte und als er Austieg bzw. als ich ihm die Autotür aufmachte hatte er ein Handy in der Hand. Das sagten mir die Müllmänner auch, dass er ein Handy in der Hand hielt und wahrscheinlich bei der Fahrt telefonierte und den Verkehr nicht richtig verfolgen konnte.

Und so wollte ich auch meine Reperaturkosten (ca. 3000 €) ein bisschen auf Kosten seiner Versicherung verringern oder gar komplett Bezahlen lassen, was aber wahrscheinlich unmöglich ist.

Danke für die bisserigen Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
24.08.2005, 23:24 Uhr

zu: Heute morgen Auffalunfall in der Probezeit

»Fahrlässige Körperverletzung wäre aus meiner Sicht, wenn jemand einem Anderen eine Bierflasche über den Schädel haut...«

Das wäre nicht nur eine vorsätzliche Tat, sondern u. U. obendrein schon vorsätzliche gefährliche Körperverletzung. Es sei den, man haut dem Tischnachbarn beim Zuprosten ganz aus versehen die Flasche gegen den Kopf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:10 Uhr

zu: Heute morgen Auffalunfall in der Probezeit

Moooment, wenn du den auf den Müllwagen geschoben hast hat doch der auch gestanden, also mußte der doch wegen dem bremsen, bei 60 km/h hast du alleine nach der Faustformel einen Bremsweg von 36 m........ also würde ich an deiner Stelle da nicht zu sehr an dem andern sein Zeug flicken wollen.
Das Handy könnte der doch mitgenommen haben um dann die Polizei zu rufen, oder hast du gesehen wie der telefoniert hat?
Das müßte bewiesen werden, geht relativ leicht, was aber auch bewiesen werden müßte, ist daß das auch tatsächlich irgendwie im Zusammenhang mit deinem Auffahren steht, also hätte er dein Auffahren verhindern können wenn er nicht telefoniert hätte?
Sonst kriegt er allenfalls ein Bußgeld und ich glaube auch einen Punkt und gut isses.
Wenn ich recht weiß ist auch die fahrlässige Körperverletzung ein Offizialdelikt und bringt dann automatisch die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung