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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dark99
23.07.2005, 22:45 Uhr

handy am steuer!!!!

Guten Tag,

habe eine frage ich wurde mit einem handy am steuer erwischt... bin noch in der probezeit muss 40 € + 1 Punkt. Meine frage ist: wird meine probezeit jetzt verlänger und muss ich seminar machen?

ich bedanke mich schon mal im vorraus

mfg

Dark99

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
23.07.2005, 22:55 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Soso, Handy am Steuer!

Ich denk mal du wirst für mind. 1 Jahr in den Knast kommen und wirst mit Sicherheit nie wieder im Leben Auto fahren dürfen. Denn somit kannst du zumindest im Straßenverkehr keinen mehr gefärden.

Ich frag mich immer warum die Leute sowas machen? Ich sags ja immer wieder, man kann ohne Probleme an den Rand der Straße fahren/anhalten. Oder das Handy ausmachen bzw. nicht dran gehen wenn man nicht anhalten kann/darf. Oder eben ne Freisprecheinrichtung.

Und warum hast du am Steuer telefoniert? Wars denn so wichtig? tzz tzz

Das ist ein A-Verstoß = keine Nachschulung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dark99
23.07.2005, 23:01 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

mh wenn es nur ein A verstoß wäre!!! Aber da es ein bußgeld von 40€ ist bedeutet das automatisch ein b punkt und das macht mir in moment sorgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
24.07.2005, 02:08 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Verwechselt Ihr hier A & B-Verstoß, oder bin ich zu müde?

Handy am Steuer ist ein B-Verstoß. D.h. erst bei einem zweiten B-Verstoß biste fällig.

Die Faustregel mit 40 € / 1 Pkt. greift hier als einer der seltenen Fälle nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
24.07.2005, 10:27 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

@Security_neu

Hmmm immer diese Moral Apostel. Hier wurde eine ganz normale Frage gestellt, meinst du nicht das es Dark99 jetzt selber weiß?

Ich will jetzt NICHT wieder die Diskussion über Handy am Steuer aufreissen...aber wenn man das Auto mit 4 Leuten voll besetzt hat und z.B. eine lebhafte Diskussion führt, kann man genauso abgelenkt sein und bekommt aber kein Bußgeld :P. Oder man bedient sein Navigationsgerät...egal

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2005, 11:24 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

KA, also ich weiß ja nicht, ob ich nicht toal auf dem Schlauch stehe gerade, aber meiner Meinung nach ist das Handy am Steuer sehr wohl A, ich glaube es ist § 109 BKat, oder? (oder 110? irgendwas in der Richtung :)) und da werden eindeutig 40 Euro + 1 Punkt angegeben, zuzüglich der 25 Euro Gebühren, was ja alles eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar nach sich zieht.

Oder sehe ich das falsch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
24.07.2005, 11:31 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

ich dachte immer ab ein punkt bedeutet automatisch --> nachschulung.
also denke ich mal dem ist nicht so ;) wenn das nicht stimmt müsst ihr nicht antworten ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2005, 12:37 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

König, das ist mir ja alles klar, aber meiner Meinung nach handelt es sich um einen A- Verstoß. Hat mal jemand ne BKat- Nummer? Ich dachte es wäre 109, und da steht 40 Euro/1 Punkt drin!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.07.2005, 12:51 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Handy am Steuer steht nicht im BKat drin, da alle Bußgelder dort nur für fahrlässige Verstöße vorgesehen sind, das Handytelefonieren gilt aber automatisch als Vorsatz, kostet die genannten 40 €, 1 Punkt und ist ein B-Verstoß. Nachlesen kannst du das z.B. im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2005, 12:58 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

ich hab jetzt nochmal nachgeguckt: Wir lagen alle nicht ganz richtig. Bis vor etwa einem Jahr war das Telefonieren am Steuer durch § 109 BKat mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die verkehrsüberwachenden Behörden kamen dann zu dem Schluß, daß diese Regel in so einem Umfang übertreten wird, daß ein Verwarnungsgeld zur Abschreckung nicht ausreicht.
Da der BKat grundsätzlich Regelsätze für fahrlässige Begehungen vorgibt, fand der § 109 darin keinen Platz mehr (wer telefoniert schon fahrlässig.)
Die Ahndung für das Telefonieren am Steuer ist nun im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu finden: 40 Euro, 1 Punkt und damit alle Konsequenzen füt den A-Vertoß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2005, 12:59 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Mist, war nicht schnell genung :)

Aber dann wäre das ja geklärt... und vorallem mein Irrtum: Ich hab B- und A-Verstoß verwechselt.
Auf jeden Fall sind es die 40 Euro / 1 Punkt usw. und kein Verwarnungsgeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
24.07.2005, 18:55 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Ist ja alles gut und schön, ber steht im Tatbestandskatalog auch drin, ob es ein A oder B Verstoß ist?

Es gibt einen Punkt und das Bußgeld. Aber dies sagt nichts darüber aus, ob es ein A Verstoß ist.

Das ist woanders geregelt. Steht Handy dort inzwischen unter A?

NUR das ist entscheidend.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2005, 19:07 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Das Telefonieren ohne Freispreicheinrichtung zählt zu den weniger schwerwiegenden Verstößen, also zu Katalog B --> ein Aufbauseminar ist erst beim nächsten Verstoß fällig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dark99
25.07.2005, 10:57 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

also so wie ich es mitbekommen hab meinte glaube ich der polizist das das ein B delikt ist, meine sorge war jetzt nur ob meine probezeit verlängert wird und ob ich ein aufbauseminar machen muss. aber so wie ich es hier gelesen hab erst ab 2 b punkt muss man das alles machen beizheungsweise bekommen. ich habe auch freunde von mir gefragt die meinten auch ab 2 b punkt. naja der brief kommt so oder so kann ja mich dan melden was die da so reingschrieben haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.07.2005, 11:22 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

ein Punkt zieht immer Aufbauseminar und Probezeitverlängerung nach sich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
25.07.2005, 12:30 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

Leute nochmal, der Punktekatalog sagt NICHTS über die Nachschulung aus, die Nachschulung ist ganz woanders geregelt.

Lest Euch den Katalog von A und B Verstößen durch, nur dort schaut die Fahrerlaubnisbehörde rein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.07.2005, 15:54 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

@ durbanZA:

ein Punkt zieht immer Aufbauseminar und Probezeitverlängerung nach sich.

Nö, das stimmt so nicht. Man kann zwar sagen, dass Verstöße unterhalb von 40 Euro nie Punkte geben und damit auch nie eine Nachschulung nach sich ziehen, aber umgekehrt muss man ab 40 Euro (und damit mind. 1 Punkt) wie oben erwähnt zwischen A- und B-Verstößen unterscheiden.

Beim Telefonieren gilt: 40 Euro, 1 Punkt, B-Verstoß und daher (noch) kein Aufbauseminar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
26.07.2005, 00:15 Uhr

zu: handy am steuer!!!!

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=12

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