marKus84
16.07.2005, 16:21 Uhr
Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei
Hi,
vorweg:
Ich habe seit 3 Jahren meinen Führerschein, aber eine Probezeit von 4 Jahren (Aufbauseminar vor 2 Jahren)
ich hatte heute morgen auf dem Weg zur Arbeit mit meinen Wagen einen Verkehrsunfall auf der Autobahn. Auf dem Weg hat es meine Achse verrissen und bin ins Schleudern gekommen. Zum Glück gab es keine Personenschäden, auch ich blieb unverletzt. Mein Wagen ist totalschaden und die leitblanke ist hinne. Andere Verkehrsteilnehmer waren nicht am Unfall beteiligt. Die Polizei will mir eine Anzeige geben wegen "nicht angepasste Geschwindigkeit". Ich fuhr 120 km/h, kein Regen. Er erzählt mir das es mir 70 Euro kosten wird. Nun habe ich eine Woche zeit mich schriftlich zu äußern.
Meine Frage .. was passiert wenn ich die Anzeige akzeptiere. Handelt es sich hier um ein A oder B Verstoß??
Vielen Dank im voraus.
durbanZA
16.07.2005, 19:01 Uhr
zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist in aller Regel ein A-Verstoß, vorallem, wenn Sachbeschädingung hinzukommt.
marKus84
17.07.2005, 12:01 Uhr
zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei
Danke für die Antworten
@ Thomas: Einzelhandelskaufmann
henry
17.07.2005, 18:00 Uhr
zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei
wasn das bitte?
"Auf dem Weg hat es meine Achse verrissen und bin ins Schleudern gekommen"
xgoedex
18.07.2005, 12:05 Uhr
zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei
»Verstehe auch nicht, wie es die Achse verreisen kann.«
Versteh ich auch nicht. Meine Achse kann auch nicht einfach verreisen. Die hat ja nie Urlaub und Koffer hat'se auch keine ;-D